Bonifatiuswerk begrüßt Bemühungen in NRW für arbeitsfreien Sonntag

Ein Anfang ist gemacht

Die neue rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Sonntagsarbeit eindämmen. Arbeitsminister Guntram Schneider beabsichtigt die Zalh der Ausnahmeregelungen zu verringern. Das katholische Bonifatiuswerk begrüßt diese Absichtserklärungen und hofft, dass den Worten nun Taten folgen. Im Audio-Interview: Generalsekretär Msgr. Georg Austen.

Generalsekretär des Bonifatiuswerkes: Mons. Georg Austen (DR)
Generalsekretär des Bonifatiuswerkes: Mons. Georg Austen / ( DR )

Das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken hat den Vorstoß von NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) zum Sonntagsschutz begrüßt. Leider gehe dessen Forderung nicht weit genug, sagte der Generalsekretär des Werkes, Msgr. Georg Austen, am Donnerstag in Paderborn. «Die vier bislang üblichen verkaufsoffenen Sonntage in Nordrhein-Westfalen hat Minister Schneider leider nicht infrage gestellt.» Schneider hatte eine Eindämmung der Sonntagsarbeit gefordert. Unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung hätten sich viele Ausnahmeregelungen eingeschlichen, so dass die Sonntagsarbeit inzwischen «in gefährlich vielen Branchen normal geworden» sei, so der Minister.

Vor allem Familien leiden nach Worten Austens unter der Sonntagsarbeit. Eltern werde dadurch oftmals der einzige freie Tag mit ihren Kindern genommen. Auch könnten Gläubige dann nicht den Sonntag als Tag des Herrn feiern, so der Generalsekretär. Er äußerte die Hoffnung, dass weitere Bundesländer dem Beispiel Schneiders in NRW folgen. Das Bonifatiuswerk setzt sich seit Jahren mit seiner Kampagne «Sonntag nie» für den Schutz des Sonntags ein.

Das 2006 in Kraft getretene Ladenöffnungsgesetz für NRW gibt die Geschäftszeiten rund um die Uhr frei. Der Sonntag ist in der Regel geschützt. Ausnahme sind vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage im Jahr. Von der Sonderregelung ausgenommen sind hohe Feiertage. Weitere Ausnahmen sieht es für den Verkauf bestimmter Waren wie Blumen, Zeitungen, Back- und Konditorwaren sowie Apotheken, Hofläden, Tankstellen und Läden auf Flughäfen sowie für Einzelhandelsgeschäfte in Wallfahrts-, Ausflugs-, Erholungs- und Kurorten vor.