Bischof Bätzing klagt erfolgreich gegen Abtreibungsgegner

Sieg auch in zweiter Instanz

Juristischer Erfolg: Bischof Georg Bätzing hat sich mit einer Klage gegen einen Abtreibungsgegner auch in zweiter Instanz durchgesetzt. Der Mann hatte Bätzing unter anderem auf einer Internetseite vorgeworfen, Abtreibungen Vorschub zu leisten.

Bischof Georg Bätzing im Portrait / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Georg Bätzing im Portrait / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Ein weiterer Vorwurf lautet, Bätzing unterstütze eine "Abtreibungsindustrie". Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte in einem am Donnerstag verkündeten Urteil nun weitgehend die Unterlassungsansprüche Bätzings gegen die fraglichen Äußerungen. Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt im Februar 2019 dem Aktivisten verboten, seine Äußerungen erneut zu verbreiten. Bei einer Zuwiderhandlung drohe dem Abtreibungsgegner ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Bistumssprecher Stephan Schnelle sagte am Donnerstag, es sei sehr erfreulich, dass das Oberlandesgericht in seinem Urteil "in allen wesentlichen Punkten die Rechtsauffassung des Bistums teilt".

Auch abgetriebene Föten würdig bestatten 

Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass im "Sternengarten" auf dem Wiesbadener Friedhof Tod- und Fehlgeburten sowie Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen bestattet werden. Dies geschehe in religionsübergreifenden Trauerfeiern des Vereins Sternengarten. Mitarbeiter der katholischen Krankenhausseelsorge des Bistums Limburg beteiligten sich an diesen Trauerfeiern, so das OLG.

Es handele sich zwar um eine grundsätzlich zulässige Meinungsäußerung, dass die Bestattungspraxis auf dem Wiesbadener Friedhof nicht im Einklang mit der Auffassung der katholischen Kirche zum Lebensschutz stehe. Dem stehe aber die Ansicht des Bistums gegenüber, dass auch abgetriebenen Föten ein würdiger Ort der Bestattung zu gewähren sei. Darin sehe das Bistum keinen Widerspruch zum Lebensschutz und auch keine Förderung von Abtreibungen.

Revision nicht zugelassen

Diese Auffassung bringe einen besonderen Respekt vor dem Leben zum Ausdruck, so das OLG. Die Äußerung des beklagten Abtreibungsgegners enthalte daher den "unwahren Tatsachenkern", dass Bischof Bätzing "von seiner inneren Haltung her der Abtreibungspraxis Vorschub leisten und diese unterstützen wolle".

Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom OLG nicht zugelassen. Der Abtreibungsgegner kann nun noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision beim BGH anstreben.

Das Bistum hatte die Vorwürfe mehrfach als unsinnig zurückgewiesen und von Rufmord gesprochen. Der Versuch der Diözese, den Aktivisten außergerichtlich zum Einlenken zu bewegen, war gescheitert.


Quelle:
KNA