Bistum Trier plant neue Vermögensstrukturen für Großpfarreien

"Wir möchten, dass die Verantwortung vor Ort bleibt"

Rund drei Monate nach Vorstellung der geplanten Großpfarreien hat das Bistum Trier nun auch eine Vorentscheidung zu den künftigen Vermögensverhältnissen bekanntgegeben. "Für jede Pfarrei der Zukunft wird eine Kirchengemeinde errichtet."

Die Hohe Domkirche Sankt Peter zu Trier ist die älteste Bischofskirche Deutschlands.  / © Jörg Loeffke (KNA)
Die Hohe Domkirche Sankt Peter zu Trier ist die älteste Bischofskirche Deutschlands. / © Jörg Loeffke ( KNA )

Das teilte die Diözese am Freitag in Trier mit. Die gegenwärtigen kleinteiligen Kirchengemeinden und -verbände sollen nach den Plänen als Rechtsform abgelöst werden. Unter dem Dach der neu zu gründenden Kirchengemeinden sollen die teils jahrhundertealten Vermögenswerte der alten Pfarreien zusammengeführt und zentral verwaltet werden.

In den Topf werfen

Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg erklärte, es gehe nicht darum, künftig alle Vermögenswerte "in einen Topf zu werfen". "Wir möchten, dass die Verantwortung vor Ort bleibt - in einem guten Zusammenspiel von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden." Durch die Änderung würden Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlastet. Es werde auch künftig möglich sein, Zweckbindungen zu setzen und sich finanziell für eine bestimmte Aktion oder ein Gebäude einzusetzen.

Die Konferenz der Dechanten und der Kirchensteuerrat unterstützen laut Bistum die geplante Vorgehensweise. Für Mitglieder der Pfarrverwaltungsräte, die für die lokalen Kirchenvermögen zuständig sind, seien im September Informationsveranstaltungen geplant. Dabei gehe es etwa um Fragen der Zweckbindung von Vermögensbestandteilen und um Mitgestaltungsmöglichkeiten von Ehrenamtlichen.

Gemeinden statt Gemeinschaften

Am 24. November ist nach den Angaben eine gemeinsame Tagung der diözesanen Räte mit der Bistumsleitung vorgesehen. Danach werde Bischof Stephan Ackermann über die künftige Raumgliederung und die Vermögensfrage entscheiden. Gemäß Kirchenrecht ist es allein Sache des Diözesanbischofs, Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern. Er muss dazu den Priesterrat anhören.

Im März wurde der auf Beschlüssen der 2016 beendeten Bistumssynode gründende Entwurf einer zukünftigen Neuordnung vorgestellt. Demnach soll es ab Anfang 2020 statt bislang 887 Pfarreien, die in 172 Pfarreigemeinschaften zusammengefasst sind, nur noch 35 Großgemeinden geben, sogenannte "Pfarreien der Zukunft". Zu ihnen würden jeweils zwischen 16.000 und 77.000 Gläubige gehören.


Quelle:
KNA