Staatsanwaltschaft Tübingen erhält Personalakten vom Bistum

Strafanzeigen von Rechtsprofessoren

​Die Staatsanwaltschaft Tübingen erhält im Zusammenhang mit der Aufklärung sexuellen Missbrauchs Personalakten vom Bistum Rottenburg-Stuttgart. Hintergrund ist eine Strafanzeige von einer Gruppe Rechtsprofessoren gegen Unbekannt.

Gerichtsakten auf dem Schreibtisch / © Julian Stratenschulte (dpa)
Gerichtsakten auf dem Schreibtisch / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Diese Strafanzeigen wurden bei Staatsanwaltschaften im Bereich aller 27 deutschen Diözesen eingereicht.

Wie Staatsanwalt Nicolaus Wegele mitteilte, beziehen sich die Untersuchungen auf die im Herbst vorgestellte Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz. Ausgenommen von den Ermittlungen sind Verstorbene, weil deren Taten nach deutschem Strafrecht nicht untersucht werden können.

Bezug auf die MHG-Studie

Das Bistum erklärte dazu am Freitag, es habe 79 Beschuldigte an die MHG-Studie gemeldet. 54 davon seien verstorben. Von den verbleibenden 25 sei bei 10 bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet und ein Aktenzeichen angelegt worden. Mit der Staatsanwaltschaft geklärt werden müsse der Umgang bei den Fällen, in denen mutmaßliche Opfer ausdrücklich erklärt hätten, dass sie keine Einschaltung der Strafverfolgungsorgane wünschten.

Ende vergangener Woche hatte das Bistum Essen angekündigt, der Staatsanwaltschaft 41 Akten über mögliche Missbrauchsfälle durch Geistliche zur Verfügung zu stellen.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema