Verurteilter muss nicht mit Entlassung rechnen

Er darf Priester bleiben

Der wegen Betrugs verurteilte Priester des Erzbistums Freiburg darf wahrscheinlich weiterhin im Klerikerstand bleiben. Der Priester war am Montag vom Landgericht Mannheim zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Gesetzbuch im Verhandlungssaal des Bundesarbeitsgerichtes / © Bodo Schackow (dpa)
Gesetzbuch im Verhandlungssaal des Bundesarbeitsgerichtes / © Bodo Schackow ( dpa )

Das Kirchenrecht sehe bei den dem Geistlichen vorgeworfenen Taten eher Geldbußen oder Gehaltskürzungen vor, sagte der Freiburger Kirchenrichter Thorsten Weil am Dienstag auf Anfrage. Dem früheren leitenden Geistlichen werden im kirchlichen Prozess der Missbrauch übertragener Aufgaben sowie eine Tätigkeit als Unternehmensberater ohne Erlaubnis des Erzbistums vorgeworfen.

Die Kirche habe zugleich weiterhin eine Fürsorgepflicht. An welcher Position der Priester nach Verbüßen seiner Haftstrafe arbeiten könne, werde später entschieden, so Weil.

Persönliche Anhörungen geplant

Das im Sommer begonnene kirchenrechtliche Verfahren ruhte bis zur Mannheimer Urteilsverkündung am Montag, soll in den kommenden Monaten aber fortgesetzt werden. Erwartet wird eine lange Verfahrensdauer.

Zunächst will das Kirchengericht auf das schriftliche Mannheimer Urteil warten. Man hoffe auch auf eine umfassende Einsicht in die Unterlagen der staatlichen Ermittlungsbehörden, so Weil. Geplant seien persönliche Anhörungen des Beschuldigten, die auch während dessen Haftzeit stattfinden könnten. Das Urteil im kirchlichen Verfahren soll dann ein Kollegium aus drei Richtern sprechen. Wie im weltlichen Verfahren gibt es einen Anklagevertreter und einen Verteidiger.

Haftbefehl bleibt bestehen

Der frühere Dekan war am Montag wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Ende 2017 ausgestellte Haftbefehl blieb bestehen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 54-jährige ehemalige Pfarrer aus Baden-Württemberg eine Klostergemeinschaft in Mannheim, seine Pfarrgemeinde und einen Caritasverband um mehr als 200.000 Euro betrogen hat.

Freiburgs Erzbischof Stephan Burger hatte sein Bedauern darüber geäußert, dass ein Priester kirchliche Institutionen erheblich geschädigt habe: "Er hat nicht nur materiellen Schaden verursacht, sondern auch massiv das Vertrauen seiner Mitarbeitenden missbraucht."


Quelle:
KNA