Bistum Augsburg erlässt "Social Media Codex" für Mitarbeiter

Strenge Vorgaben für's Chatten und Liken

Priester und Pfarrsekretärinnen dürfen sich künftig nicht mehr alles erlauben, wenn sie in Sozialen Medien unterwegs sind. Zumindest nicht im Bistum Augsburg. Dort gibt es nun einen strengen Kanon für alle Mitarbeiter.

Autor/in:
Christoph Renzikowski
Kirche und Soziale Medien / © Harald Oppitz (KNA)
Kirche und Soziale Medien / © Harald Oppitz ( KNA )

Als erstes katholisches Bistum in Deutschland hat Augsburg verbindliche Regeln für die Nutzung Sozialer Medien durch kirchliche Beschäftigte erlassen. "Die Zeiten sind vorbei, wo man das der Beliebigkeit anheimgestellt hat, was einer bei Facebook oder Googleplus macht", sagt der Datenschutzbeauftragte der Diözese, Stefan Frühwald.

Ein Jahr lang hat eine Arbeitsgruppe im Auftrag von Generalvikar Harald Heinrich unter Frühwalds Federführung an den Formulierungen gefeilt. Mit der jüngsten Gehaltsmitteilung wurde der "Social Media Codex" rund 14.000 Mitarbeitern zugestellt. Er gilt für alle Berufsgruppen, für die Pfarrsekretärin, den Kirchenmusiker und den Diakon.

Social-Media-Guidelines der Deutschen Bischofskonferenz

Der regulative Ansatz der Augsburger dürfte der kirchlichen Debatte über Medienethik neuen Schwung geben. 2012 publizierte die Deutsche Bischofskonferenz Social-Media-Guidelines, die von einigen Bistümern übernommen wurden. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt erhielten sie zwar mancherorts einen offiziellen Charakter, blieben aber im Kern Empfehlungen. Dabei verfolgten sie vorrangig das Ziel, Kirchenmitarbeitern die Scheu vor der Nutzung der neuen Kommunikationsmöglichkeiten zu nehmen.

Inzwischen sind viele von ihnen auf allen möglichen Kanälen und Plattformen im Worldwideweb unterwegs. Dadurch treten nun auch stärker die Schattenseiten zutage. Die Zahl derer, die ihren Vorgesetzten unangenehm auffallen, steigt: mal durch ein Like für eine kirchenkritische Organisation, mal durch fremdenfeindliche Parolen; durch Geschmacklosigkeiten wie das gepostete Foto des aufgebahrten toten Weihbischofs oder durch die kostspielige Abmahnung eines Rechtsanwalts wegen Verletzung von Urheberrechten. Solchen Auswüchsen soll nun Einhalt geboten werden - auch mit der Androhung dienstrechtlicher Folgen.

Ein zentrales Ergebnis der Diskussionen in Augsburg ist die Einsicht, dass sich in Seelsorge und Diakonie, aber auch in der kirchlichen Bildungs- und Verbandsarbeit Dienst und Privatsphäre bei der Nutzung Sozialer Medien kaum trennen lassen. Wer in seinen Profileinstellungen zu erkennen gibt, dass er für die Kirche arbeitet, repräsentiert sie damit auch in der Öffentlichkeit. Der Augsburger Codex beansprucht Gültigkeit für alle Accounts, in denen dieser Zusammenhang deutlich wird.

Wer als Priester oder Pastoralreferent im Internet unterwegs ist, darf sich nicht hinter einer falschen Identität oder einem Fantasienamen verstecken. Er muss als der Mensch erkennbar sein, der er ist. Fotos, Videos, Texte und Sprachnachrichten in seinen Einträgen dürfen nicht im Widerspruch zur katholischen Glaubens- und Sittenlehre stehen, Diskussionsbeiträge nicht die offizielle Haltung der Kirche konterkarieren. Jede Verwendung von Layouts oder Piktogrammen der Diözese muss schriftlich genehmigt werden.

Einheitliches Erscheinungsbild der Kirche

Diese Vorgaben sollen ein einheitliches Erscheinungsbild der Kirche in der Öffentlichkeit gewährleisten, und zwar nicht nur dort, wo es um das Glaubensbekenntnis geht, sondern auch um politische Optionen wie die grundsätzliche Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen.

Das soll aber nicht heißen, dass eine Beteiligung an kontroversen Debatten verboten ist. Dem Codex geht es erkennbar um den Ton, der bekanntlich die Musik macht. Das Bistum Augsburg hält seine Mitarbeiter an, sich im Internet genauso höflich, zuverlässig und verbindlich zu verhalten wie am Telefon, im persönlichen Gespräch oder im Gottesdienst.

Kontaktanfragen aus der Gemeinde sollten sie offen begegnen, sich mit eigenen Anfragen aber zurückhalten. Bei Kontakten mit Minderjährigen muss das Einverständnis der Eltern vorliegen.

Bleibt die Frage, ob es auch gelingt, das Regelwerk durchzusetzen. Eine "aktive Überwachung" soll es nicht geben, sagt Frühwald. Doch wenn Verstöße bekanntwürden, werde man einschreiten, gibt sich der Verwaltungsfachwirt entschlossen.


Quelle:
KNA