Aachener Dom feiert Jubiläum als erstes deutsches Weltkulturerbe

Festwoche fürs Gotteshaus

Mit einer Festwoche wird das 40-jährige Jubiläum des Aachener Doms als erstes deutsches Weltkulturerbe gefeiert. Vom 23. bis 30. September 2018 soll der Dom religiös, kulturell und musikalisch präsentiert werden, teilte das Domkapitel mit.

Die Spitze des Aachener Doms / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Die Spitze des Aachener Doms / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Eröffnet werde die Woche unter dem Motto "Aachener Dom. Erbe für die Welt. 40 Jahre Weltkulturerbe" mit einem Gottesdienst. Eine Lichtinstallation erzähle die Geschichte des über 1.200 Jahre alten Bauwerks.

Der Aachener Dom sei ein Bauwerk von einzigartiger europäischer Bedeutung, erklärte Dompropst Manfred von Holtum. Dies habe die Unesco-Kommission bei der Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes herausgestellt. "Menschen, die unseren Dom besuchen, erfahren, dass Karl der Große hier vor über 1.200 Jahren die Wurzeln für ein gemeinsames Europa gelegt hat."

Eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler Europas

Der Aachener Dom wurde 1978 als erstes deutsches Kulturdenkmal in die Welterbeliste aufgenommen. Er gehört zu den besterhaltenen Baudenkmälern der Karolingerzeit und ist zugleich eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler in Europa. Kaiser Karl der Große hatte Aachen um 800 zum Mittelpunkt seines europäischen Reiches gemacht. Im "zweiten Rom" baute er seine zentrale Residenz mit der Pfalzkapelle (Marienkirche), dem Kernbau des heutigen Aachener Doms. Viele Original-Ausstattungsstücke sind erhalten, so die römische Bärin in der Vorhalle, mehr als 20 antike Säulen sowie die karolingischen Bronzetore und Bronzegitter.

In Deutschland 41 Welterbestätten

Auf der Welterbeliste stehen derzeit 1.052 schützenswerte Natur- und Kulturstätten in 165 Ländern. Zu den 41 deutschen Einträgen gehören unter anderen die Dome von Aachen, Köln, Speyer und Trier, Dom und Michaeliskirche in Hildesheim, die Wieskirche, Kloster Lorsch, die Klosterinsel Reichenau, die Klosteranlage Maulbronn, Kloster Corvey sowie die Hansestadt Lübeck, Schlösser und Parks in der Region Potsdam-Berlin und Speicherstadt mit Kontorhausviertel in Hamburg.

Kriterien für die Anerkennung als Welterbe sind laut Unesco "der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt". Zum Unesco-Welterbekomitee gehören 21 gewählte Vertragsstaaten der Welterbekonvention.


Quelle:
KNA