Bischöfe besorgt über Urteil zur Suizidbeihilfe

"Große Sorge"

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe ist bei medizinischen Fachverbänden und Patientenschützern auf scharfe Kritik gestoßen. Die katholischen Bischöfe reagieren "mit großer Sorge".

 (DR)

"Schritt in die falsche Richtung", "lebensgefährliche Entscheidung" oder "unverantwortliches Urteil". Mit seiner am Donnerstagabend veröffentlichten Entscheidung zur Suizidbeihilfe hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Von Bundesgesundeitsminister Hermann Gröhe (CDU) über die Bundesärztekammer bis zu den katholischen Bischöfen reicht die Phalanx der Kritiker.

Und in der Tat steht das Urteil quer zu allen Bemühungen der vergangenen Jahre, Selbsttötungen durch Hilfe und Beratung zu verhindern und die Sterbebegleitung durch Palliativmedzin und Hospizarbeit zu verbessern. Beobachter spekulieren darüber, ob der Richterspruch auch Auswirkungen auf das für dieses Jahr erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Suizidbeihilfe haben wird.

Würdige und schmerzlose Selbsttötung?

"Im extremen Einzelfall", so hatten die Leipziger Richter am Donnerstagabend geurteilt, dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche. Schon zu Beginn der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp erklärt, dass der Senat "ernsthafte Zweifel" habe, ob der Zugang zu Betäubungsmitteln zum Zwecke eines Suizids tatsächlich "ausnahmslos und kategorisch" verboten werden könne.

Kläger wie Verteidiger waren sich darin einig, dass die Verschreibung durch einen Arzt kein gangbarer Weg sei und nicht zuletzt mit dem medizinischen Ethos kollidiere. Sinnvoller sei es, dass der Staat, sprich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Erlaubnis erteile - nach einem speziellen Prüfungsverfahren, das autonomen Willen und Alternativlosigkeit des Antragstellers vorab prüfen müsste.

Grundsätzliche ethische Frage wird zu bloßem Verwaltungsakt

Für die Kritiker sind diese Vorstellungen absurd: "Man muss sich doch die Frage stellen, ob das Bundesverwaltungsgericht tatsächlich die wirklich grundlegenden Diskussionen im Bundestag wie auch die entsprechenden Beschlüsse zur Sterbebegleitung wahrgenommen hat", bescheinigte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, den Richtern Ahnungslosigkeit. "Dass eine so grundsätzliche ethische Frage auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden soll, ist mir völlig unverständlich." Und der Vorsitzende der Deutschen PalliativStiftung, Thomas Sitte, bestätigte: "Solch ein Urteil können nur Richter fällen, die kaum Kenntnisse von den enormen Fortschritten der Palliativmedizin in den letzten Jahren haben - obwohl dieses Wissen öffentlich zur Verfügung stünde."

Gröhe und die Deutsche Bischofskonferenz bezeichneten es als völlig unverständlich, dass der Staat künftig über Leben und Tod entscheiden sollte: "Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden", warnte der Minister. Und die katholischen Bischöfe ergänzten: "Damit muss eine Behörde ein Werturteil über die Zumutbarkeit des Lebens abgeben, das ihr bisher aus guten Gründen verwehrt ist."

Stiftung Patientenschutz: Urteil "ein Schlag ins Gesicht der Suizidprävention"

Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist das Urteil "ein Schlag ins Gesicht der Suizidprävention". Leiden sei zudem weder objektiv messbar noch juristisch allgemeingültig zu definieren, sagte Vorstand Eugen Brysch. Ungeachtet der politischen Debatte bleibt der Fall, der zu der lang anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen führte, von besonderer Tragik: Geklagt hat der Ehemann einer Frau aus Braunschweig, die seit 2002 nach einem Unfall fast komplett querschnittsgelähmt war. Sie beantragte Ende 2004 beim BfArM vergeblich die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital. 2005 reiste das Ehepaar dann in die Schweiz, wo die Frau sich 2005 mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation Dignitas selbst das Leben nahm.

Eine völlig unnötige Qual, wie Palliativmediziner Sitte und Patientenschützer Brysch betonen: "Nach deutschem Recht wäre eine Beihilfe zur Selbsttötung auch schon 2005 nie ein Problem gewesen", sagte Brysch. Die Patientin hätte jederzeit verlangen können, dass die Beatmungsgeräte abgeschaltet werden. "Die Frau hätte in den Armen ihres Ehemanns zu Hause in Frieden einschlafen können."


Deutsche Bischöfe haben auch politisch etwas zu sagen / © Arne Dedert (dpa)
Deutsche Bischöfe haben auch politisch etwas zu sagen / © Arne Dedert ( dpa )
Quelle:
KNA