Trägt ein Papst nach dem Rücktritt besser Schwarz?

Eine Frage der Symbolik

Seit dem Rücktritt ließ Benedikt XVI. keinen Zweifel, dass der Papst Franziskus heißt. Gleichwohl gab es Versuche, seine Autorität gegen den Amtsträger auszuspielen, begünstigt auch durch den eigenen ambivalenten Status.

Autor/in:
Roland Juchem
Benedikt XVI. trägt auch nach seinem Rücktritt weiß / © Gregorio Borgia (dpa)
Benedikt XVI. trägt auch nach seinem Rücktritt weiß / © Gregorio Borgia ( dpa )

28. Februar 2013, 17.07 Uhr: Der weiße Hubschrauber schwebt hinter den Mauern des Vatikan in die Höhe. Im warmen Licht der tiefstehenden Sonne dreht er eine weite Runde um die Kuppel von Sankt Peter, um dann in Richtung der Albaner Berge zu entschwinden. "Ungewohnter Dienstabgang eines Papstes", kommentiert der Reporter des TV-Senders Phoenix.

Um 17.38 Uhr erscheint Benedikt XVI. noch einmal auf dem Balkon der päpstlichen Residenz in Castel Gandolfo, nennt sich einen "Pilger, der nun die letzte Etappe seines Weges auf dieser Erde antritt". Nach dem letzten Segen als Papst und einem "Dank euch allen!" dreht er sich um und geht hinein. Genau 2 Stunden und 20 Minuten später verwaist der Stuhl Petri.

Es hätte auch anders aussehen können

Der historische Tag hätte auch anders aussehen können: Gut zwei Wochen nachdem der Papst öffentlich seinen Rücktritt angekündigt hat, beginnt um 17 Uhr im Petersdom eine Vesper. Zum Abendgebet der Kirche versammelt Benedikt XVI. sich mit Kardinälen, Bischöfen, anderen Gläubigen. Am Ende der Feier steigt er in die "Confessio" hinab. Am Grab des Apostels Petrus erklärt dessen 264. Nachfolger noch einmal "mit voller Freiheit, zum Wohl der Kirche auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, zu verzichten".

Er legt seine Amtsinsignien ab: das Pallium, den Hirtenstab und den Fischerring, die ihm bei seiner Einführung übergeben wurden. Er zieht die weiße Soutane aus und eine schwarze über. Als Papst in die Confessio hinabgestiegen, kommt Benedikt XVI. als emeritierter Bischof von Rom die Stufen wieder hinauf.

Das ist, wie gesagt, eine Fiktion, die nach Meinung des Kirchenrechtlers Markus Graulich, der sie 2015 in einem Artikel für das "Archiv für katholisches Kirchenrecht" entwarf, realistisch und angemessen wäre. Hätten sich so gelegentlich aufflackernde Versuche, den "Papa emeritus" zu einer Art Gegenpapst zu Franziskus aufzubauen, verhindern lassen, sie zumindest erschwert? Benedikt XVI. jedenfalls entschied sich anders.

Kein festgelegtes Protokoll

Die Rücktrittserklärung, die Benedikt XVI. am 10. Februar 2013 unterzeichnete und einen Tag später bei einem Konsistorium verlas, ist nach Einschätzung aller Experten einwandfrei. Für seinen Status seither gilt das weniger. Zwar regelt das Kirchenrecht, der Codex Iuris Canonici in Canon 332 Paragraf 2, rein formal die Bedingungen für einen gültigen Papst-Rücktritt. Was aber danach kommt, bleibt offen. Es gebe kein festgelegtes Protokoll für den Bischof von Rom im Ruhestand, bemängeln Kritiker. Zu viel werde improvisiert, bleibe offen für Instrumentalisierung.

So lässt sich von Benedikt XVI. nicht sprechen, ohne das Wort "Papst" zu verwenden. Jedes Handyfoto, das Besucher aus dem Alterssitz des "Papa emeritus" mitbringen, zeigt einen Mann mit weißer Soutane und Scheitelkäppchen. Dass im Unterschied zu früher nur Schulterumhang und Bauchbinde fehlen, fällt nur beim zweiten Blick auf.

Daher forderten schon bald nach Benedikts Rücktritt Historiker wie Hubert Wolf oder Kardinal Walter Brandmüller, ein emeritierter Papst müsse ins Glied der Kardinäle zurücktreten, seinen früheren Namen und klar geregelte Kleidung tragen. Graulich widerspricht: Durch die Annahme der Papstwahl habe ein Papst die Kardinalswürde verloren. Er bleibe geweihter Bischof - nicht mehr und nicht weniger.

Sollte Franziskus eingreifen?

Als Papst Cölestin V. am 13. Dezember 1294 vor den Kardinälen seine Rücktrittserklärung verlas, legte er seine Amtskleidung ab und nahm seinen alten Namen wieder an: Pietro del Morrone. Seine Bitte, die Insignien während der Messe weiter tragen zu dürfen, hatten die Kardinäle abgelehnt.

Mancher fordert nun von Franziskus, Rechte und Pflichten eines zurückgetretenen Papstes genauer zu regeln, zumal solch ein Fall künftig häufiger eintreten werde. Orientieren könnte er sich an den Normen für emeritierte Bischöfe, die seit dem Zweiten Vaticanum entwickelt wurden.

In einer Ansprache vor Priestern zwei Wochen vor seinem Rücktritt hatte Benedikt XVI. davon gesprochen, er werde künftig "für die Welt verborgen bleiben". Dass dies keine selbst auferlegte Isolationshaft sein kann, ist klar, ebenso wenig dauerhaftes Schweigen. Aber ein "emeritierter Bischof von Rom" in schwarzer Soutane taugte wohl schlechter dazu, von Kritikern seines Nachfolgers medial zu einem "Gegen-Lehramt" aufgebauscht zu werden.


Quelle:
KNA