Papst bekräftigt Unveräußerlichkeit der Menschwürde

Kein Staat Quelle der Ethik

Papst Benedikt XVI. hat die Unveräußerlichkeit der Menschenwürde und des Lebensrechts unterstrichen. Sie dürften niemals dem Belieben des Stärkeren unterworfen werden, sagte er am Samstag vor der Päpstlichen Akademie für das Leben. Die Geschichte habe gezeigt, wie gefährlich und schädlich ein Staat sein könne, der Gesetze mit dem Anspruch erlässt, er sei selbst Quelle und Prinzip der Ethik, unterstrich das Kirchenoberhaupt.

 (DR)

Die Akademie diskutierte bei ihrer seit Donnerstag tagenden Vollversammlung in Rom Fragen von Bioethik und Naturrecht.

Das Naturrecht bilde eine unerlässliche sittliche Grundlage für den Aufbau der menschlichen Gemeinschaft, führte der Papst aus.
Insbesondere müsse sie eine Grundlage für die Bioethik bilden. Ohne universale Prinzipien, die einen gemeinsamen Nenner für die gesamte Menschheit böten, drohe die Gefahr des Abgleitens in einen Relativismus auch in der Gesetzgebung. Das natürliche Sittengesetz «macht es möglich, diese Gefahr zu vermeiden; insbesondere bietet es dem Gesetzgeber die Garantie für einen echten Respekt gegenüber der Person wie gegenüber der gesamten Schöpfungsordnung».

Die kulturelle Auseinandersetzung zwischen dem Absolutheitsanspruch der Technik und der moralischen Verantwortung des Menschen spitze sich heute besonders in der Bioethik zu. Dort stehe die Möglichkeit einer ganzheitlichen menschlichen Entwicklung selbst auf dem Spiel, führte der Papst aus. Es handele sich um einen äußerst sensiblen Bereich, in dem sich die fundamentale Frage stelle, ob sich der Mensch selbst hervorgebracht habe oder ob er von Gott abhänge.

Die Menschenwürde findet nach Worten des Papstes ihr Fundament als unveräußerliches Recht «in jenem Gesetz, dass nicht von Menschenhand geschrieben ist, sondern dass vom Schöpfergott ins Herz des Menschen eingeschrieben ist». Ohne das grundlegende Prinzip der Menschenwürde wäre es schwer, eine Quelle für die Rechte der Person zu finden.