NRW-Verwaltungsgerichte entscheiden gegen Verschärfung des Kirchenasyls
Ein Interview mit Benedikt Kern (Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.)
Gilt ein Mensch, der im Kirchenasyl ist, als "flüchtig"? Die Innenministerkonferenz meint: Unter bestimmten Umständen ja. Gleich mehrere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen haben aber nun gegensätzliche Urteile gesprochen.