Prof. Dr. Udo Di Fabio

"Gibt es ein Recht auf Glück?"

Das Recht auf Glück ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht verankert, lediglich in der Nationalhymne. Die amerikanische Verfassung hingegen kennt das "Streben nach Glück" und verspricht es neben Freiheit und Rechtsgleichheit. Dazu ein Vortrag des ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio.

Prof. Dr. Udo Di Fabio / © Robert Boecker (DR)
Prof. Dr. Udo Di Fabio / © Robert Boecker ( DR )

Der Jurist und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio macht sich auf die Suche nach den geistigen Querverbindungen. Er beginnt in der Aufklärung, aber auch im naturrechtlichen Denken und setzt sich schließlich mit der Frage auseinander, wie weit der Staat gehen darf, uns zu unserem Glück zu verhelfen. Der Anspruch auf Glück ist für Di Fabio der Anspruch auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in einer Ordnung, die Bindung schätzt, prämiert und die denjenigen, die sich nicht selbst helfen können, hilft.

Seinen Vortrag hielt Professor Di Fabio im November 2012 im Maxhaus in Düsseldorf.

(Eine Wiederholung vom 16.11.2013)