Erzbischof Gänswein durfte berichten
Bericht über Kreuzzeichen auf Schumachers Stirn ist zulässig
Der bei einem Skiunfall verunglückte Ex-Formel-1-Fahrer Michael Schumacher muss Presseberichte über ein von Erzbischof Georg Gänswein gezeichnetes Kreuz auf seiner Stirn hinnehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag.