domradio.de: Wie ist es dazu gekommen, dass ein Kriminalfall aus Ruanda, mit einem ruandischen Angeklagten vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verhandelt wurde?
Patrick Kroker: Der ehemaliger Bürgermeister Rwabukombe ist 2002 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen, hat 2009 Asyl erhalten und erst im Laufe des Jahres 2008 sind die deutschen Behörden von der ruandischen Generalstaatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen Völkermordsverdächtigen handelt. Daraufhin hat man zunächst versucht, Rwabukombe auf Ersuchen Ruandas in sein Heimatland auszuliefern. Das wurde aber durch den Bundesgerichtshof abgelehnt, weil ihn in Ruanda angeblich kein faires Verfahren erwarten würde. Daraufhin haben dann die deutschen Behörden selbst Ermittlungen gegen Rwabukombe aufgenommen, die sich dann von 2009 bis 2011 hingezogen haben, bis es dann zum Verfahrensbeginn kam.
domradio.de: Der Prozess stützt sich auf Augenzeugenberichte, die in Ruanda bei dem Massaker dabei gewesen sind. Wie schwierig war die Wahrheitsfindung für das Frankfurter Oberlandesgericht?
Kroker: Das war sehr, sehr schwierig, wie Sie sich vorstellen können. Es ging nicht nur um schwersttraumatisierte Zeugen, sondern auch um Ereignisse, die ab kommenden April 20 Jahre zurückliegen. Deswegen wurden sehr viele Zeugen vernommen, viele mussten allerdings per Videoschaltung aus Ruanda vernommen werden, was es noch zusätzlich erschwerte, sich einen genauen Eindruck von den Zeugen zu verschaffen. Man kann die Wahrheitssuche wirklich als Mosaiksteinlegen bezeichnen, die das Gericht hier betreiben musste. Wie gesagt: Es wurden 120 Zeugen angehört, das Verfahren hat sich drei Jahre hingezogen, ich denke, das allein gibt schon einen Einblick, wie schwierig die Wahrheitsfindung war.
domradio.de: Welche Botschaft geht von diesem Prozess nach Ruanda, wo der Angeklagte, aller Wahrscheinlichkeit nach, keinen rechtsstaatlichen Prozess erhalten hätte?
Kroker: Das Signal, das wir von Amnesty International in diesem Prozess sehen, ist vor allem ein weltweites, nämlich dass es keine Straflosigkeit gibt für schwerste Menschheitsverbrechen, dass Menschenrechtsverletzungen dieser Art auf der ganzen Welt geahndet werden können und dass niemand, dem solche Verbrechen zur Last gelegt werden, in Deutschland einen Schutzwinkel finden kann, dass er zumindest damit rechnen muss, dass sie hier in einem Verfahren aufgearbeitet werden. Das ist das wichtigste Signal, von dem wir denken, dass es um die Welt geht, was aber auch vor allem an die Opfer in Ruanda ausgesendet werden soll, dass die Leute, die sich damals verstecken konnten, nicht vor Strafverfolgung sicher sind, sondern dass diese Verbrechen so schlimm sind, dass sie die ganze Welt etwas angehen.
domradio.de: Meinen Sie, es wird bald mehr Prozesse dieser Art in Deutschland geben?
Kroker: Ich gehe davon aus. 2002 ist das Völkerstrafgesetzbuch verabschiedet worden, was explizit das sogenannte Weltrechtsprinzip vorschreibt, was im Grunde das kodifiziert, was ich vorhin gesagt habe, nämlich dass es bestimmte Verbrechen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen – gibt, die auf der ganzen Welt geschehen und trotzdem in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können. Und damit gibt es eine neue gesetzliche Grundlage, eine ausgeweitete gesetzliche Grundlage. Und so wie es momentan aussieht, haben auch die Verfolgungsbehörden, bei uns ist das in diesem Fall der Generalbundesanwalt, entsprechende Kapazitäten aufgebaut, damit diese Verbrechen von hier aus aufgearbeitet werden können.
domradio.de: Hat Deutschland denn da eine besondere geschichtliche Verantwortung, denn so ein Prozess ist ja auch sehr teuer, gerade im vorliegenden Fall war das ja alles sehr kompliziert. Wo sind da die Grenzen der deutschen Justiz?
Kroker: Die Grenzen sind sicherlich vorhanden. Andererseits ist es so, dass wir uns von diesem Signal eine gewisse Präventivwirkung erhoffen, das wird ja dem Strafrecht gemeinhin zugeschrieben. Und im Vergleich zu humanitären oder sogar Kriegseinsätzen weltweit ist das noch eine relativ günstige Option. Deutschland hat mit Sicherheit eine besondere Verantwortung als Land, das sehr, sehr viele Verbrechen dieser Art durch eigene Staatsangehörige auf eigenem Boden kennt. Es ist aber nicht so, dass Deutschland allein eine ganz besondere Rolle hat, sondern dass wir eher zu den aktiveren Ländern weltweit gehört. Dazu gehören auch Länder wie Spanien, Belgien, Kanada, Finnland, Norwegen, in denen schon Prozesse bezüglich des Völkermords in Ruanda stattgefunden haben.
Das Interview führte Christian Schlegel.