Die Arbeitsmigranten übernahmen vor allem Jobs als un- oder angelernte Arbeiter in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in der Stahl- und Automobilindustrie sowie im Bergbau. Untergebracht wurden die Gastarbeiter, deren Einsatz eigentlich nur vorübergehend geplant war, anfangs in Wohnbaracken. Dass eine dauerhafte Ansiedlung oder eine Einwanderung gar nicht vorgesehen war, zeigt etwa das am 30. Oktober 1961 geschlossene Anwerbeabkommen mit der Türkei, das eine maximale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren festschrieb. Auch ein Familiennachzug wurde darin ausdrücklich ausgeschlossen.
Unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Rezession und der Ölkrise erließ die Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte. Im gleichen Jahr erreichte laut Bundeszentrale für politische Bildung die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern mit rund 2,6 Millionen ihren Höhepunkt.
Auch in der DDR gab es Arbeitsmigranten, die zeitlich befristet beschäftigt wurden. Die meisten dieser sogenannten Vertragsarbeitnehmer kamen aus Vietnam, andere Herkunftsländer waren Kuba, Mosambik, Polen und Angola.
Die christlich-liberale Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hielt in den 80er Jahren noch am Anwerbestopp fest und förderte freiwillige Rückkehrer. Mit der "Greencard"-Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) für ausländische Computerspezialisten im Jahr 2000 begann eine neue Debatte über den Zuzug von Arbeitskräften. In den jüngsten Diskussionen geht es jedoch nicht mehr wie bei den Anwerbeabkommen um Industriearbeiter, sondern um den Zuzug qualifizierter Arbeitnehmer, um einem erwarteten Fachkräftemangel zu begegnen.
Anwerbeabkommen
Das Stichwort
Mit der Anwerbung sogenannter Gastarbeiter aus dem Ausland reagierte die Bundesrepublik Deutschland in den Wirtschaftswunderjahren auf den steigenden Bedarf an Arbeitskräften. Im Jahr 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen mit Italien abgeschlossen, die Bundesanstalt für Arbeit eröffnete Anwerbebüros unter anderem in Verona und Neapel. Es folgten ähnliche Abkommen mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968).
Share on