Erzbistum München erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Springer

Keine Vertuschung

Das Erzbistum München-Freising hat beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG in Berlin erwirkt. Ohne mündliche Verhandlung gaben die Richter am Mittwoch einem Unterlassungsantrag der Kirche statt. Demnach dürfen Springer-Medien nicht länger verbreiten, dass Kardinal Reinhard Marx Missbrauchsvorwürfe vertuscht habe.

 (DR)

Auch muss die Behauptung unterlassen werden, Marx habe diesbezüglich Informationen zurückgehalten, um sie später politisch zu nutzen, sich nach außen aber als Aufklärer gegeben. Des weiteren hält das Gericht die Darstellung nicht für statthaft, dass das Erzbistum in dem Fall monatelang untätig geblieben sei.



Mit den gerichtlichen Schritten wehrte sich die Erzdiözese gegen die Berichterstattung verschiedener Springer-Medien, ausgehend von einem am 9. Februar auf "Welt online" erschienenen Beitrag. Dabei ging es um den kirchlichen Umgang mit einem Missbrauchsvorwurf, der sich auf ein 25 Jahre zurückliegendes Geschehen in einem bayerischen Benediktiner-Internat bezieht.



Das mutmaßliche Opfer hatte sich am 9. April ans Münchner Ordinariat gewandt. Dieses informierte drei Monate später die Staatsanwaltschaft und den Dienstgeber des beschuldigten Erziehers, Kloster Ettal. Aus diesem zeitlichen Ablauf schlossen die Journalisten auf eine "Vertuschung". Das Erzbistum wies diese Darstellung zurück und gab an, es habe so lange gedauert, den stark verängstigten Betroffenen davon zu überzeugen, von seiner strikten Bitte um Vertraulichkeit abzusehen.