Der umstrittene Artikel diente in der Vergangenheit immer wieder zur Verfolgung von Kritikern des Mililtärs und des türkischen Nationalismus. Türkeiexperte Andreas Marchetti bleibt skeptisch. Die Substanz des Paragraphen bleibe dennoch erhalten, betont er im domradio. Die Novelle passierte das Parlament nach achtstündiger Debatte in der Nacht zum Mittwoch mit 250 Ja-Stimmen. 65 Abgeordnete stimmten dagegen, die übrigen Volksvertreter im 550 Sitze zählenden Parlament waren zu der nächtlichen Stunde nicht mehr anwesend.
In dem neuen Gesetz, das nach der Unterzeichnung durch Staatspräsident Abdullah Gül in den kommenden Tagen in Kraft treten soll, wird der Begriff "Türkentum" durch "türkische Nation" ersetzt und das Höchststrafmaß von drei auf zwei Jahre gesenkt. "Die Frage ist nur, ob diese Änderung wirklich weitgehend genug ist, da ja letztendlich die Substanz des Paragraphen erhalten bleibt", so Türkeiexperte Andreas Marchetti.
Entscheidend ist, dass Strafverfahren nach dem Artikel 301 künftig nur mit Genehmigung des Justizministeriums möglich sind. Dies begrenzt den Spielraum nationalistischer Staatsanwälte und Richter.
"Damit ist ein anderes, grundsätzliches Problem verbunden", so Marchetti. "Mit der Einleitung eines Verfahrens über den Justizminister geht eine starke Politisierung einher, die ihrerseits widerrum dem Grundsatz einer unabhängigen Justiz entgegensteht."
Scharfe Kritik von Kemalisten und Nationalisten
Die Novelle wurde von der regierenden AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan gegen den heftigen Widerstand der Opposition verabschiedet. Die kemalistische CHP warf der Regierung vor, sich dem Diktat der EU gebeugt zu haben. Die nationalistische MHP warf der Regierung vor, den Verrat des Landes an die Armenier zu betreiben.
Mit der Aufhebung des Verbots kritischer Äußerungen zur Armenierfrage werde armenischen Restitutionsforderungen Tür und Tor geöffnet. Auch dem kurdischen Separatismus werde Vorschub geleistet. "Man befürchtet, dass die AKP mit ihrer durchaus sehr komfortablen Mehrheit grundlegende Strukturen der türkischen Republik ändert", so Marchetti.
Nach dem Artikel 301 waren seit seiner Einführung vor drei Jahren rund 2.000 Schriftsteller, Journalisten und Intellektuelle wegen "Beleidigung des Türkentums" vor Gericht gestellt worden, vorwiegend wegen kritischer Äußerungen zur Armenierfrage oder zum Kurdenproblem.
EU-Kommission begrüßt Gesetzesänderung
Die EU-Kommission begrüßt die Reform des umstrittenen Paragrafen 301. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssten, sagte Erweiterungskommissar Olli Rehn am Mittwoch in Brüssel. Nötig sei, dass auch noch andere problematische Abschnitte des türkischen Strafrechts reformiert würden.
Ziel müsse es sein, dass es keine grundlose strafrechtliche Verfolgung mehr gebe, so Rehn. Die Türkei müsse volle Meinungsfreiheit für alle türkischen Staatsbürger garantieren. Die EU hatte in der Vergangenheit den Strafrechtsparagrafen als europäischen Standards widersprechend gerügt. Zuletzt forderte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso Anfang April eine Reform.
"Bleibt Gummiparagraf"
Die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer kritisierte das Votum des türkischen Parlaments dagegen als unzureichend. "Die einzig richtige Entscheidung wäre die ersatzlose Streichung gewesen", sagte Sommer in Brüssel. Der Paragraf bleibe weiter ein Gummiparagraf und lasse richterliche Willkür gegen die Meinungsfreiheit zu. Es sei erschreckend, dass der nationalistischen Opposition selbst diese Änderung schon zu weit gegangen sei.
Grenzenlose Meinungsfreiheit dürfte es in der Türkei auch nach der Reform des Artikel 301 nicht geben. Experten weisen darauf hin, dass es noch viele weitere Artikel im Strafgesetzbuch gibt, die von nationalistischen Staatsanwälten und Richtern zur Verfolgung von Andersdenkenden genutzt werden können.