UNHCR rügt Auflagen für Flüchtlinge in Deutschland

"Unvereinbar mit dem Völkerrecht"

Das UN-Flüchtlingskommissariat wirft Deutschland einen Verstoß gegen das Völkerrecht vor. UNHCR kritisiert die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Das sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht".

 (DR)

Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention
Laut UNHCR verstoßen die Auflagen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention und das EU-Recht. Denn dort sei neben Diskriminierungsverboten für die betroffenen Personengruppen das Recht auf Freizügigkeit verankert worden. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention könne man etwa die Freizügigkeit nur dann beschränken, wenn die entsprechende Regelung gleichermaßen für alle Ausländer in Deutschland mit ähnlichem Aufenthaltstitel gelten würde. Dies sei gegenwärtig nicht der Fall.

Die Organisation betonte, dass in vielen Bundesländern den Betroffenen ein Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland, dem Bezirk oder dem Landkreis ermöglicht werde, in denen die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Selbst eine entsprechende Beschränkung auf einzelne Gemeinden habe es mancherorts schon gegeben. Begründet werde dies mit dem Ziel, eine unkontrollierte Binnenwanderung von ausländischen Sozialhilfe-Empfängern zu verhindern.