Neufahrzeuge, mit denen Tiere acht oder mehr Stunden befördert werden, müssen ab sofort über ein Satellitennavigationssystem verfügen. Damit wird die Kontrolle für Fahrt- und Ruhezeiten entsprechend den EU-Vorschriften erleichtert. Ältere Fahrzeuge müssen bis 2009 entsprechend nachgerüstet und amtlich zugelassen werden.
Tiertransporte auf ein Mindestmaß beschränken
Die Europäische Kommission will weitere Vorschläge unterbreiten, um den Stress der Tiere zu verringern: Höchstfahrtzeiten sowie die Besatzdichte von Tiertransportmitteln werden geregelt. Das Fahr- und Betreungspersonal von Tiertransporten muss Schulungen absolvieren und braucht ab 2008 eine eigene Zulassung für den Umgang mit Tieren.
Damit beschränkt sich die Haftung bei Verstößen nicht mehr nur auf Transportunternehmen. Händlerinnen und Händler, Fahrerinnen und Fahrer sowie sonstige am Transport beteiligte Personen werden ebenfalls zur Verantwortung gezogen.
Tierschutzbund: Höllenqualen für Tiere bleiben - nur wenige Verbesserungen
Die neuen Regelungen bleiben weit hinter den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes zurück. Die Einigung auf die nun geltenden Regelungen konnte nur erzielt werden, indem die Kernpunkte außen vor gelassen wurden: So wurden die Bestimmungen zu den seit Jahren heftig umstrittenen Problembereichen wie Transportzeiten und Ladedichten nicht verschärft, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund in Bonn. Hier seien die derzeit gültigen Regelungen und damit die Hauptursachen der Transportmissstände übernommen worden. Die Bundesregierung muss die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die erforderlichen Nachbesserungen anzustoßen und umzusetzen.
Europäische Kulturschande
„Auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung bleibt es dabei, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen und die Transporte Höllenqualen für die Tiere bedeuten. Das ist eine europäische Kulturschande. Die Bundesregierung muss sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft konsequent für mehr Tierschutz einsetzen", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die neue Verordnung.
Jährlich werden über 360 Millionen Tiere in Europa und über seine Grenzen hinweg hin- und hertransportiert. Regelmäßig kommt es dabei aus Sicht der Tierschützer zu Verletzungen und zu Verstößen gegen die Auflagen. Die Gesetzgebung erlaubt Transportzeiten zwischen 19 Stunden für nicht entwöhnte Jungtiere und 29 Stunden für Rinder, Schafe und Ziegen. Erst nach dieser Zeitspanne muss jeweils eine 24-stündige Pause eingelegt werden. Anschließend kann die Fahrt für die eng gedrängt stehenden Tiere in unbegrenzt wiederholbaren Zyklen weitergehen - bei erlaubten Temperaturen von bis zu 35° C.
Tierschutzbund kritisiert neue EU-Richtlinie als nicht ausreichend
Mehr Tierschutz bei EU-weiten Transporten
Seit dem 5. Januar gelten neue Regelungen für Tiertransporte in Europa. Besonders bei längeren Strecken sollen die Verletzungsgefahr und der Stress der Tiere reduziert werden. Eine neue EU-Verordnung legt strengere Standards für Fahrzeuge und für begleitende Personen fest. Mit der Verordnung gelten schärfere Bestimmungen für die regelmäßige Tränkung der Tiere. Neu geborene und weibliche Tiere, deren letzter Wurf weniger als eine Woche zurückliegt, dürfen überhaupt nicht transportiert werden. Das Ver- und Entladen ist für die Tiere eine besondere Belastung und Stresssituation. Die Verordnung führt hierfür neue und schärfere Auflagen ein. Tierschützer sprechen dennoch weiterhin von "Höllenqualen" für Transporttiere.
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