Israels Parlament plant Einführung der Todesstrafe für Terroristen

Ohne Gnade und ohne Ausnahme?

In Israel soll die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen obligatorisch werden. Eine Begnadigung ist dann ausgeschlossen. Bei Bürgerrechtlern, Palästinensern und Vertretern von Kirche und Judentum sorgt dies für scharfe Kritik.

Autor/in:
Andrea Krogmann
Absperrungen und Sicherheitskräfte am Jaffator nach einem israelischen Angriff auf den Iran, am 13. Juni 2025 in Jerusalem / © Andrea Krogmann (KNA)
Absperrungen und Sicherheitskräfte am Jaffator nach einem israelischen Angriff auf den Iran, am 13. Juni 2025 in Jerusalem / © Andrea Krogmann ( KNA )

Wer wegen Terrorismus verurteilt wird, soll hängen. Ohne Gnade und ohne jede Ausnahme. So will es "Änderung Nr. 160" am israelischen Strafgesetz. Die Todesstrafe für Terroristen ist in Israel seit der letzten Woche ein Stück näher an der Realität. 

Nach einer Marathonsitzung gab der Sicherheitsausschuss des Parlaments den Entwurf zur endgültigen Entscheidung frei. Der Vorstoß wird voraussichtlich am Montag zur zweiten und dritten Lesung vor die Knesset kommen.

Der Rückhalt über Regierungskreise hinaus ist groß: In erster Lesung passierte der Entwurf mit 39 zu 16 Stimmen. Kritik kommt von Bürgerrechtlern, religiösen Vertretern und der Armee.

Die geplante Regelung sei unumkehrbar und daher mit größter Vorsicht zu handhaben, sagte zum Beispiel der Rechtsberater des Sicherheitsausschusses, Ido Ben-Itzhak, laut Mitteilung der Knesset. Weder die Verhängung noch die Vollstreckung der Todesstrafe dürfe leichtfertig geschehen.

Wie ist der derzeitige Stand?

Das israelische Recht kennt die Todesstrafe bereits jetzt. Für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten wurde sie 1954
abgeschafft, aber sie ist etwa bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder gegen das jüdische Volk sowie unter bestimmten Umständen im Rahmen des Kriegsrechts weiterhin zulässig. 

Symbolbild Gerichtssaal / © Corgarashu (shutterstock)

Die geplante Änderung aber würde die Schwelle zur Verhängung der Todesstrafe deutlich senken. Des Terrors beschuldigte Palästinenser, die aufgrund verschiedener Rechtssysteme für israelische Bürger und die besetzten Gebiete vor Militärgerichten verurteilt werden, könnten künftig mit einfacher Mehrheit zum Tode verurteilt werden und nicht mehr nur bei einem einstimmigen Urteil.

Vollstreckung binnen 90 Tagen

Eine Umwandlung in lebenslange Haft wäre nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Das Urteil muss laut Entwurf binnen 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden; in besonderen Fällen ist eine Aufschiebung auf maximal 180 Tage möglich.

Für israelische Staatsbürger sieht die Änderung die Todesstrafe oder lebenslange Haft vor für den, der "vorsätzlich den Tod eines anderen verursacht, mit dem Ziel, einem Bürger oder Einwohner Israels Schaden zuzufügen, und mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel abzulehnen".

Keine Begnadigung, keine Rechtsgleichheit

Der ursprüngliche Entwurf wurde durch einige Änderungen zumindest etwas entschärft. Rechtsberater Ben-Itzhak bewertet ihn aber weiterhin als problematisch. Zwar sei den Richtern in der Überarbeitung Ermessensspielraum und damit die Wahl zwischen Todesstrafe und lebenslanger Haft eingeräumt worden. 

Aber die Änderung "sieht keine Begnadigung einer zum Tode verurteilten Person vor, was im Widerspruch zu internationalen Übereinkommen steht und zu Komplikationen führen kann", so der Experte. Auch die Unterschiede zwischen dem Recht für israelische Staatsbürger und dem Recht in den besetzten palästinensischen Gebieten seien problematisch.

Jubel bei Rechtsradikalen

Vor allem Vertreter der rechtsradikalen Partei "Jüdische Stärke" bejubeln das Vorhaben. "Jüdisches Blut ist nicht billig", sagte laut "Times of Israel" der Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, einer der lautesten Verfechter einer Todesstrafe für palästinensische Terroristen. Er sprach laut Knesset-Mitteilung vom "wichtigsten Gesetz, das die Knesset in den letzten Jahren verabschiedet" habe. Die Abgeordnete Limor Son Har-Melech, die den Entwurf einbrachte, nannte ihn "einzigartig jüdisch und moralisch". Wer Juden töte, habe sein Recht auf Leben verwirkt.

"Moralischer Bankrott"

Der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv sprach von einem "moralischen Bankrott" der Regierung und warf dem Gesetzentwurf schwerwiegende moralische Mängel sowie gravierende sicherheitspolitische Unvernunft vor. Auch Vertreter der israelischen Armee hatten vor internationalen Folgen einer Gesetzesänderung gewarnt. Der Entwurf könnte internationales Recht verletzen und zu Haftbefehlen gegen israelische Soldaten führen. 

Geschlossene Geschäfte an einer leeren Straße am 1. März 2026 in der Altstadt von Jerusalem (Israel), nach Raketen-Angriffen aus dem Iran / © Johannes Schidelko (KNA)
Geschlossene Geschäfte an einer leeren Straße am 1. März 2026 in der Altstadt von Jerusalem (Israel), nach Raketen-Angriffen aus dem Iran / © Johannes Schidelko ( KNA )

Das palästinensische Außenministerium bezeichnete den Vorstoß bereits im November als einen gefährlichen Schritt, der darauf abziele, "Völkermord und ethnische Säuberungen unter dem Deckmantel der Legalität" fortzusetzen. Der Entwurf lege den "Kurs des rassistischen Extremismus und Faschismus innerhalb des israelischen Rechtssystems" offen, dem die palästinensische Führung mit allen verfügbaren rechtlichen und politischen Mitteln entgegentreten werde. Palästinensische Gefangenenrechtsorganisationen appellierten zu Wochenbeginn erneut an die Weltgemeinschaft, den israelischen Plan zu stoppen.

Patriarch warnt vor rachevollem "Auge um Auge"

Der ranghöchste katholische Vertreter im Heiligen Land, der Lateinische Patriarch von Jerusalem, Kardinal Pierbattista Pizzaballa, warnte vor einer Verschärfung des ohnehin vergifteten Klimas im Land: "Dies ist ein Gesetz, das unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit in Wirklichkeit das Gesicht der Rache verbirgt. Es ist genau diese Logik der Rache, des 'Auge um Auge', die sich in diesem Heiligen Land durchgesetzt hat", sagte er auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der Entwurf sei ein Rückschritt für die israelische Demokratie und zugleich "ein verheerender Schlag für diejenigen, die wie ich noch daran glauben, dass es möglich ist, eine andere Zukunft aufzubauen". Die katholische Position in Sachen Todesstrafe sei überdies eindeutig: Selbst angesichts der schwersten Verbrechen sei das Leben immer heilig und lebenswert und sein Wert müsse bewahrt werden.

Unter keinen Umständen zulässig

Von einem gravierenden Rückschritt sprach auch die Europäische Union. Sie lehne die Todesstrafe als Verletzung des Rechts auf Leben sowie des absoluten Rechts auf Freiheit von Folter und anderer Misshandlung "in allen Fällen und unter allen Umständen" ab.

"Die Todesstrafe ist grundsätzlich inakzeptabel, unabhängig von der Schwere des Verbrechens. Sie korrumpiert die Gesellschaft und verfestigt Normen der Gewalt und der Gleichgültigkeit gegenüber dem Wert des Lebens", kritisierte die israelische Bürgerrechtsorganisation "Association for Civil Rights in Israel" (ACRI) die Pläne.

Untersuchungen aus aller Welt hätten zudem keine Belege dafür gebracht, dass die Todesstrafe eine wirksamere Abschreckung darstelle als Freiheitsstrafen - eines der deklarierten Ziele der geplanten Gesetzesänderung. Im Blick auf ideologisch motivierten Terror könne sie den gegenteiligen Effekt haben, indem sie ein Vorbild für Nachahmung oder einen Anreiz für Rache schafe, so ACRI. Dass der Entwurf de facto nur auf Palästinenser abziele und in der Praxis dazu führen werde, dass die Todesstrafe nur gegen Araber verhängt werde, mache ihn zusätzlich zu einem diskriminierenden, rassistischen Vorhaben.

Ursprung des Judentums gegen Todesstrafe

Der Gesetzesvorschlag sei weder jüdisch noch moralisch, sagte Avi Dabusch, Direktor der israelischen Organisation "Rabbis für Menschenrechte", der KNA. In der Torah gebe es zwar entsprechende Stellen, aber davon abgesehen seien "alle Wurzeln des Judentums" gegen die Todesstrafe. Sich gegen Kapitalstrafen zu stellen, sei "eine Art religiöses Bekenntnis zur Menschenwürde, ein humanistisches Bekenntnis und auch ein Bekenntnis, das unsere Geschichte und die jüdische Philosophie, widerspiegelt und respektiert".

Unmissverständlich hätten die ersten Oberrabbiner Israels entschieden, dass es in Israel keine Todesstrafe geben solle, eine Position, an der das Land seit seinem Bestehen mit einer Ausnahme festgehalten habe: 1962 wurde der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen "Verbrechen gegen das jüdische Volk" hingerichtet. "So sollte es auch bleiben", betonte Dabusch.

Kirche und Todesstrafe

Bislang schloss der "Katechismus der Katholischen Kirche" Hinrichtungen als äußerstes Mittel nicht kategorisch aus. In früheren Jahrhunderten hatten Päpste als Oberhäupter des Kirchenstaats ein ihrer Zeit entsprechendes unbefangenes Verhältnis zur Todesstrafe. Bis ins 19. Jahrhundert beschäftigten sie Scharfrichter; die letzte Exekution fand 1868 statt.

Todesstrafe fordert US-Katholiken heraus / © Bradley Birkholz (KNA)
Todesstrafe fordert US-Katholiken heraus / © Bradley Birkholz ( KNA )
Quelle:
KNA