Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof EuGH am Dienstag in Luxemburg entschieden. Eine solche Kündigung sei nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
EuGH stärkt Schutz vor Kündigung nach Kirchenaustritt
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