Nach einem tätlichen Angriff mit einem Kruzifix auf einen Küster im hessischen Rodgau bleibt ein 33-Jähriger auf Bewährung frei.
Das Landgericht Darmstadt entschied in einem sogenannten Sicherungsverfahren, dass der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Der Vollzug wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Das kann widerrufen werden, falls der Mann in den nächsten vier Jahren erneut einschlägig auffällig werden sollte.
Der Angeklagte gilt als schuldunfähig für den Zeitpunkt der Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Psychischer Ausnahmezustand
Der Mann mit syrischem und deutschem Pass hatte die Vorwürfe über seinen Verteidiger eingeräumt. Laut Urteil soll er im Juni 2025 in einem psychischen Ausnahmezustand versucht haben, einen Küster mit einem Kruzifix zu töten. Den Vorwürfen zufolge soll der 33-Jährige in Rodgau im Landkreis Offenbach zunächst in einer Kirche einen Altar umgeworfen haben. Anschließend habe er bei einem weiteren Gotteshaus Einlass verlangt.
Als ein Küster die Tür geöffnet habe, soll der Angeklagte ein Kreuz mit Jesusfigur von der Wand gerissen und es zerbrochen haben. Mit der abgebrochenen Figur habe er auf den Küster eingeschlagen, um ihn zu töten, so die Anklage. Dem 56-Jährigen gelang es aber, Hilfe zu rufen. Passanten hielten den Angreifer fest.
Das Urteil im Verfahren um versuchten Totschlag hätte ursprünglich an diesem Dienstag fallen sollen. Das Gericht kam jedoch zügiger als geplant zum Ende und sprach das Urteil schon in der vergangenen Woche.