Die protestantische Theologin Margot Käßmann zählt zweifellos zu den großen Stimmen des deutschen Gewissens. Ob zu Friedensethik, Sozialem oder Familie: Wenn sich die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) äußert, erfährt das ein öffentliches Echo; nicht zuletzt durch ihre Kolumne in der "Bild am Sonntag", die sie bis 2023 schrieb, dann aber einstellte. Als Begründung nannte sie die oft heftige bis diffamierende Kritik an ihrer Meinung.
Dennoch wurde ihr für ihr öffentliches Auftreten nun eine neue Ehrung zuteil. Die Diakonie in Rotenburg an der Wümme in Niedersachsen erklärte am Donnerstag, ihre berufsbildenden Schulen in "Margot-Käßmann-Schule" umbenennen zu wollen. Die Stadt gehört zur Landeskirche Hannovers, der Käßmann von 1999 bis 2010 als Landesbischöfin selbst vorstand.
Laut dem Geschäftsführer der Rotenburger Werke, Thorsten Tillner, gehört Käßmann zu den "prägenden Stimmen in Deutschland für den sozialen Zusammenhalt und die Stärkung der sozialen Berufe". Zudem habe sie "einen wertschätzenden Blick auf die Welt. Darin ist sie vorbildlich für unsere Schule." Als Schirmherrin soll Käßmann künftig auch das Schulleben mitgestalten.
Dass nun gerade Bildungseinrichtungen nach prominenten, einflussreichen oder prägenden Persönlichkeiten benannt werden, ist durchaus üblich. Rund 40 Prozent der bundesweit etwa 30.500 Schulen sind nach einer Auswertung der Justus-Liebig-Universität Gießen nach einer Person benannt; insgesamt gibt es knapp 4.300 verschiedene Namensgeberinnen und Namensgeber.
Forscher: Namensgebung ist nicht egal
Der Gießener Studienleiter Sascha Feuchert betonte bei der Veröffentlichung 2025, dass solche Benennungen mehr als "Schall und Rauch" seien; schließlich brächten die Namenspatroninnen und -patrone auch ihre Werte mit. "Deshalb darf es Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern nicht egal sein, wie eine Schule heißt."
Dass eine solche Würdigung bereits zu Lebzeiten einer Person geschieht, ist eher selten. Mit dem Gymnasium Rhauderfehn in Ostfriesland, das nach dem im vergangenen Jahr 100 Jahre alt gewordenen Holocaust-Überlebenden Albrecht Weinberg benannt ist, sowie der 2017 so getauften Udo-Lindenberg-Mittelschule im nordbayerischen Mellrichstadt gibt es solche Fälle schon.
Warum hier dennoch Vorsicht geboten ist, liegt auf der Hand: Eine lebende Person hat weiter die Möglichkeit, ihren Ruf zu schädigen, wodurch sich eine derartige Würdigung im Nachhinein als Fehler herausstellen könnte. Aber auch bereits gestorbene Menschen sind davor nicht gefeit, wie die Diskussion um Benennungen nach dem Autoren Otfried Preußler zeigen, dessen NS-Vergangenheit erst einige Jahre nach seinem Tod publik wurde und sogar zur Umbenennung eines Gymnasiums im bayerischen Pullach führten.
Noch zu Lebzeiten Papst-Benedikt-Schule
Ein prominenter Fall, ebenfalls aus dem kirchlichen Kontext, demonstriert diese Problematik sehr gut. Schon 2009 wurde die Grundschule im oberbayerischen Aschau am Inn nach ihrem wohl berühmtesten ehemaligen Schüler benannt: Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI. Die Würdigung erfolgte noch während der Amtszeit des deutschen Papstes.
Kompliziert wurde die Situation dann 2022 mit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum München und Freising. Darin wurden auch Ratzinger aus seiner Zeit als Erzbischof (1977-1982) Vertuschung und Fehlverhalten im Umgang mit einem mehrfachen Missbrauchstäter vorgeworfen. Ähnlich schwer wie der Vorwurf als solcher wog auch die Reaktion des damals schon emeritierten Papstes, er habe von den Vorwürfen gegen den Priester nichts gewusst.
Eine Umbenennung der Schule in Aschau ist derzeit zwar kein Thema. Dass zahlreiche weitere Benedikt-Schulen folgen werden, ist jedoch unwahrscheinlich. Käßmanns bekannter Fehltritt - eine alkoholisierte Autofahrt, nach deren Bekanntwerden sie 2010 auch das Amt der EKD-Chefin niederlegte - mag so eine Diskussion sicher nicht rechtfertigen. Sicher ist aber, dass derartige Würdigungen dazu führen, dass Äußerungen und Handeln künftig noch genauer beobachtet werden könnten.