Österreichs Nationalrat hat am Donnerstag ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige an Schulen beschlossen. Der Entwurf wurde mit Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos sowie der rechtspopulistischen FPÖ verabschiedet. Die Grünen stimmten dagegen. Muslimische Vertreter wollen gegen das Gesetz klagen.
Die Dreierkoalition hatte sich bereits im September auf ein Kopftuchverbot geeinigt. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) argumentierte im Vorfeld der Parlamentsabstimmung: Das islamische Kopftuch sei "kein harmloses Stück Stoff", sondern ein Symbol der Unterdrückung. Laut einer Schätzung der Regierung sind 12.000 Mädchen in der Alpenrepublik betroffen.
Eltern droht Geldstrafe
Das Verbot soll nach einer mehrmonatigen Aufklärungsphase zu Beginn des Schuljahres 2026/27 mit den vorgesehenen Sanktionsbestimmungen in Kraft treten. Eltern, deren Kinder weiter mit Kopftuch zum Unterricht erscheinen, müssen dann mit einer Geldstrafe von bis zu 800 Euro rechnen. Unklar ist indes, ob die Regelung einer rechtlichen Überprüfung standhält. Bereits vor fünf Jahren war ein ähnlicher Vorstoß an einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs gescheitert. Damals sahen die Richter die Religionsfreiheit und den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kündigte am Donnerstag eine Beschwerde gegen das neue Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof an. IGGÖ-Präsident Ümit Vural erklärte dazu: "Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben."
Katholische Kirche gegen Verbot
Die katholischen Bischöfe in Österreich hatten sich im Oktober gegen ein Verbot ausgesprochen. Man teile zwar die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuchs in der Schule erschwert werden könnte, hieß es in einer Stellungnahme. Aber ein Verbot sei genauso "wenig wünschenswert".
Darum sei die Haltung der Bischofskonferenz: "Es sollte beim Tragen eines Kopftuchs nie um Zwang im Sinne einer Verpflichtung oder eines Verbots gehen." Ob es in dieser Angelegenheit überhaupt einen gesetzlichen Regelungsbedarf gebe, sei unklar.