Gutachter haben die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kirsten Fehrs, von Vorwürfen in Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall freigesprochen.
Die Anschuldigungen, die eine Missbrauchsbetroffene erhoben hatte, seien "sämtlich unbegründet", teilte die Nordkirche mit. Sie bezog sich auf eine Einschätzung der Kanzlei Gercke Wollschläger, die die Nordkirche 2024 mit einer Untersuchung beauftragt hatte.
Das Gutachten bezieht sich laut Nordkirche auf den Zeitraum 2019 bis 2022. Damals war Fehrs Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck und leitete eine Kommission, die sich mit kirchlichen Zahlungen für Missbrauchsbetroffene befasst. Infrage stand, ob Fehrs und andere Kommissionsmitglieder sich an die damals geltenden Vorgaben gehalten haben.
Die Gutachter sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sie "zu keinem Zeitpunkt" gegen strafrechtliche Bestimmungen oder kirchenrechtliche Verfahrensvorgaben verstießen.
Seit 2024 Ratsvorsitzende
Fehrs wurde im November 2024 zur EKD-Ratsvorsitzenden. Kurz vor ihrer Wahl wurden überraschend die Vorwürfe bekannt, die sie bereits damals als gegenstandslos zurückwies. Sie folgte auf Annette Kurschus, die nach Anschuldigungen zurückgetreten war, sie sei mit einem Missbrauchsfall falsch umgegangen.