An der Debatte über eine Lockerung der Ladenöffnung an Sonntagen in Baden-Württemberg wollen sich die Kirchen "konstruktiv-kritisch beteiligen". In einer am Donnerstagabend verbreiteten Stellungnahme pochen sie aber zugleich auf den besonderen Schutz des Sonntags.
"Wichtig bleibt für uns, dass der Sonntag als Tag der Ruhe, der Begegnung und - für viele, insbesondere für die Familien - auch der Gottesdienste bewahrt wird", betonen die katholischen Bistümer Freiburg und Rottenburg-Stuttgart sowie die Evangelischen Landeskirchen in Württemberg und in Baden: "Das ist ein wertvolles Gut für unsere gesamte Gesellschaft und verdient weiterhin besonderen Schutz."
Berücksichtigung der Gottesdienstzeiten
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich auf einen Gesetzesentwurf für Selbstbedienungs-Supermärkte ohne Personal geeinigt. Künftig sollen diese auch sonntags öffnen dürfen - für maximal acht Stunden zwischen 7 und 24 Uhr und unter Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten. Zudem ist die Verkaufsfläche auf 150 Quadratmeter begrenzt.
Die Kirchen betonen dazu, sie hätten "in der Vergangenheit gemeinsam mit der Landesregierung tragfähige Lösungen gefunden, die den Sonntagsschutz respektieren und zugleich den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden sowie des Handels gerecht werden."
Die aktuellen Entwicklungen rund um vollautomatisierte Ladengeschäfte stellten dabei eine neue Herausforderung dar - "auch wenn ihr Einsatz gerade im ländlichen Raum mit Blick auf die Nahversorgung nachvollziehbar erscheint", heißt es weiter in der gemeinsamen Stellungnahme: "Die Kirchen werden sich im Rahmen der offiziellen Anhörung am Gesetzgebungsverfahren konstruktiv-kritisch beteiligen."
Kleinsupermärkte auch Debatte in Hessen und Rheinland-Pfalz
Hessen hatte im vergangenen Jahr das Ladenöffnungsgesetz geändert. Dort dürfen automatisierte Kleinsupermärkte jetzt sonntags aufmachen. Diese Supermärkte kommen ohne Verkaufspersonal aus, die Kunden scannen die gekauften Produkte selbst ein.
Eine ähnliche Regelung hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Zuvor hatten sich Industrie- und Handelskammern sowie kommunale Spitzenverbände für eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes ausgesprochen. Veränderten Lebens- und Arbeitsmodellen sowie Konsumgewohnheiten sollen so entsprochen werden.