Brosius-Gersdorf tritt nicht mehr zur Wahl als Richterin an

Verzicht auf Kandidatur

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf ihre Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Nun hat sie diesen Schritt mitteilen lassen. Im Vorfeld hatte es auch Kritik von der Union und der Kirche gegeben.

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf / © Britta Pedersen (dpa)
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf / © Britta Pedersen ( dpa )

Ihren Verzicht ließ Frauke Brosius-Gersdorf am Donnerstag durch eine Bonner Rechtsanwaltskanzlei mitteilen. Ihr sei aus der Unionsfraktion in den vergangenen Wochen deutlich signalisiert worden, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei. 

Auch müsse verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitze und eine Entwicklung in Gang gesetzt werde, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar seien, heißt es in dem von ihr unterzeichneten Schreiben der Kanzlei weiter.

Kritik in Unionsfraktion und Kirche

Die an der Uni Potsdam lehrende Brosius-Gersdorf war von der SPD als Kandidatin für das Richteramt vorgeschlagen worden. Ihre Wahl sowie die Wahl zweier weiterer Kandidaten war am 11. Juli gescheitert. Die Wahl kam nicht zustande, nachdem in der Unionsfraktion Vorbehalte gegen die Juristin laut geworden waren. 

Im Zentrum der Kritik, die auch von der katholischen Kirche geäußert worden war, steht die Position der Juristin zum Schwangerschaftsabbruch. Kritisiert wurde vor allem ein Satz der Verfassungsrechtlerin in einem Kommissionsbericht: "Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA