Kirche ist wegen anstehender Richterernennung in Karlsruhe besorgt

Richterin mit liberaler Haltung vorgeschlagen

Eine Personalie sorgt für Aufregung. Für die Neubesetzung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine Juristin vorgeschlagen, die für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung steht. Das gefällt der katholischen Kirche nicht.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe / © Uli Deck (dpa)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe / © Uli Deck ( dpa )

Mit Blick auf die Wahl neuer Richter am Bundesverfassungsgericht hat sich der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, besorgt geäußert. Es sei Aufgabe der Politik, für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts Sorge zu tragen, sagte Jüsten auf Anfrage am Rande einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. Es sei aber kein Geheimnis, dass die Kirche bei der Regelung von Abtreibungen verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile. Auch die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stelle sie nicht infrage.

Karl Jüsten / © Jannis Chavakis (KNA)
Karl Jüsten / © Jannis Chavakis ( KNA )

Hintergrund seiner Äußerungen ist eine Personalie für die Neubesetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht. Die SPD hat dafür die Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf vorgeschlagen. Sie war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin in einer von der Bundesregierung eingerichtete Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte.

Vorstoß kam nicht mehr zur Abstimmung

Die Kommission empfahl der Politik im vergangenen Jahr eine solche Liberalisierung, die Bundesregierung griff diese allerdings nicht auf. Im Kommissionsbericht verantwortete Brosius-Gersdorf das Kapitel zum verfassungsrechtlichen Rahmen. Sie kam zum Ergebnis, dass ein Schwangerschaftsabbruch zumindest in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig und grundrechtskonform sei. Ein interfraktioneller Antrag aus dem Bundestag für eine Liberalisierung kam vor der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr zur Abstimmung.

Bundesverfassungsgericht (dpa)
Bundesverfassungsgericht / ( dpa )

Die katholische Kirche ist gegen eine solche Liberalisierung. Die Wahl der neuen Richter soll in der kommenden Woche stattfinden. Es geht um die Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA