Evangelische Kirchen erwägen Ende der Verbeamtung in Rentendebatte

Privatrecht statt Pension

Während Politik und Verbände über Bärbel Bas' Rentenvorstoß diskutieren, planen einige evangelische Landeskirchen das Ende der Verbeamtung. Die Evangelische Kirche im Rheinland will künftige Pfarrer nur noch privatrechtlich anstellen.

Geldscheine in einem Geldbeutel / © Julia Steinbrecht (KNA)
Geldscheine in einem Geldbeutel / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Sie würden dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Details sollen zurzeit geklärt und auf der Synode 2026 soll entschieden werden, ab wann die Neuerung gilt.

Künftige Generationen mitdenken

Hintergrund sind die Kosten für die Beamtenversorgung, vor allem die Beihilfekosten zur Gesundheitsversorgung wachsen enorm. Mit jeder neu verbeamteten Pfarr- oder Verwaltungsperson werden zudem Rechtsverpflichtungen für rund 60 Jahre eingegangen: Wenn jetzt jemand mit 30 Jahren verbeamtet wird, könnte die Landeskirche Verpflichtungen bis möglicherweise 2085 eingehen. Diese Versorgungslasten will man künftigen Generationen nicht aufbürden.

Anstellungen wären zudem auf Dauer pro Pfarrperson jeweils rund eine Million Euro günstiger.

Voraussetzung für die Umsetzung dieses im Februar beschlossenen Schritts ist, dass sich keine Risiken für die Landeskirche ergeben, "die in einem Missverhältnis zu den Chancen stehen". Die Umstellung soll möglichst mit allen 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angegangen werden, im Zweifelsfall nur mit einigen oder notfalls auch alleine. Unter anderem denkt auch die westfälische Kirche über eine solche Veränderung nach.

Reformvorschlag trifft auf Kritik

Bundesarbeitsministerin Bas hatte nicht über eine Abschaffung von Beamtenverhältnissen gesprochen - ihr Vorschlag zielt darauf ab, dass sich auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen. Über die Ausgestaltung werde die von der Koalition vereinbarte Rentenkommission beraten, erklärte sie. Gegen den Vorschlag gibt es Widerstand. Einer der Kritikpunkte an dem Vorschlag ist, dass so nicht langfristig mehr Geld in die Rentenkasse käme, da auch die Renten der Beamten daraus bezahlt werden müssten.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 gesetzlich festgeschrieben wird. Entsprechende Mehrausgaben sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden. In einer Rentenkommission soll bis zur Mitte der Legislaturperiode eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau geprüft werden.

Quelle:
epd