Das bestätigte der lateinische Patriarchalvikar für Jordanien, Bischof Jamal Boulos Sleiman Daibes, entsprechende Berichte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Frauen momentan noch benachteiligt
Der Entwurf sei nun den zuständigen Zivilbehörden vorgelegt worden, die über die nächsten Schritte entscheiden werden. Nach der jordanischen Verfassung können die anerkannten Religionsgemeinschaften eigene Personenstandsgesetze erlassen.
Das gegenwärtige christliche Erbrecht lehnt sich bisher an das islamische Religionsrecht (Scharia) an und benachteiligt Frauen hinsichtlich des vorgeschriebenen Erbanteils.
Ähnliche Schritte in anderen Ländern
Auch in Ägypten wird derzeit ein Entwurf eines neuen Personenstandsgesetzes für Nichtmuslime erarbeitet, das die Gleichstellung von Frauen im Erbrecht vorsieht. Im Libanon scheiterten bisher Bemühungen zu einer Vereinheitlichung der verschiedenen Personenstandsgesetze.