Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA

Entscheidung über Geld für Missbrauchsopfer

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, soll darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des Ihnen zugefügten Leids erhalten.

Die Evangelische Kirche in Deutschland veröffentlicht im Januar 2024 eine umfassende Studie zum Thema sexualisierte Gewalt / © Heike Lyding (epd)
Die Evangelische Kirche in Deutschland veröffentlicht im Januar 2024 eine umfassende Studie zum Thema sexualisierte Gewalt / © Heike Lyding ( epd )

 Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Das Verfahren soll durch die UKA transparenter und einheitlicher werden. Grundlage hierfür ist eine von den Bischöfen beschlossene Verfahrensordnung. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Daraus ergibt sich ein grundsätzlicher Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro.

Die Kommission ist seit 1. Januar 2021 tätig und entscheidet auch über Altfälle, die bei dem UKA-Vorgänger, der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) eingingen und erneut vorgelegt werden. Das Gremium hat sieben Mitglieder, Vorsitzende ist die Juristin Margarete Reske (68). Die Geschäftsstelle der UKA sitzt in Bonn. (KNA/09.07.2021)