Kinderrechte im Grundgesetz

Achten und schützen

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten."

Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz / © Chinnapong (shutterstock)
Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz / © Chinnapong ( shutterstock )

Auch sind sie zu schützen, so lautet die Formulierung. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Quelle:
DR

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