Aufgestocktes Kurzarbeitergeld

 (DR)

Viele Unternehmen beantragen aktuell Kurzarbeit. Unter Arbeitsmarktexperten gilt dieses Instrument als zentral, um in Krisenzeiten Arbeitsplätze zu erhalten. Für Beschäftigte im Niedriglohnsektor ist der Einkommensverlust durch die Kurzarbeit jedoch noch schneller als für Menschen mit höheren Löhnen ein existenzielles Problem. Nach dem Gesetz erhalten sie 60 Prozent des vorherigen Nettogehalts für die ausgefallene Arbeitszeit, haben sie Kindern, sind es 67 Prozent.

In einigen Branchen wird das Kurzarbeitergeld von den Arbeitgebern aufgestockt, das ist in Tarifverträgen ausgehandelt und festgeschrieben. Zum Beispiel zahlt die Deutsche Bahn eine Aufstockung, mit der Beschäftigte in Kurzarbeit auf 80 Prozent des Bruttogehaltes kommen. Bei VW wird auf 78 bis 95 Prozent aufgestockt; und erst am vergangenen Dienstag einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf Aufstockung der Kurzarbeitsbezüge in der Systemgastronomie, das sind insbesondere Fastfood-Ketten: auf 90 Prozent. In der kommenden Woche berät der Bundestag über das Thema Aufstockung des Kurzarbeitergeldes.

Das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung schlägt als Vorbild die österreichische nationale Regelung zur Kurzarbeit vor, auf die sich vor kurzem Gewerkschaften, Arbeitgeber und Regierung verständigt haben. Dort wir jetzt gestaffelt nach Einkommen höheres Kurzarbeitergeld gezahlt: 90 Prozent vom Nettogehalt bei einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu 1.700 Euro, 85 Prozent vom Nettogehalt bei einem Bruttogehalt zwischen 1.700 Euro und 2.685 Euro und 80 Prozent bei allen Gehältern darüber. (epd/Stand 20.03.2020)