Bundesverfassungsgericht kippt Verbot von Sterbehilfe

Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid aufgehoben. Die Karlsruher Richter sehen durch das seit 2015 geltende Verbot unter anderem die Rechte von schwerstkranken Menschen und Ärzten verletzt.

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Die Vorschrift (AZ: 2 BvR 2347/15 und weitere) sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsbegründung.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Verfassungsrichter. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Gleichzeitig heißt es in der Begründung, daraus folge nicht, dass es dem Gesetzgeber untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren. (epd)