Nach dem schweren Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos will die Stadt ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierparks prüfen. Angesichts des Großbrandes werde jetzt noch einmal diskutiert werden müssen, "ob man rund um zoologische Gärten eine Zone schafft, in der ein Böllerverbot gelten" sollte, sagte Stadtsprecher Timo Bauermeister dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Aktuell habe es beim zurückliegenden Jahreswechsel kein Böllerverbot in Bereichen der Stadt Krefeld gegeben, weil die Kommune bei den Emissionen etwa durch Feinstaub unter den kritischen Werten gelegen habe. Aus den Reihen der Bürgerschaft habe es zwar einen Antrag für ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gegeben, diesen habe die Politik jedoch verworfen, erklärte Bauermeister.
Bei dem Brand im Zoo waren in der Silvesternacht mehr als 30 Tiere verendet, darunter acht Menschenaffen. Der Sachschaden liegt im hohen zweistelligen Millionenbereich. Auslöser des Feuers waren offenbar eine oder mehrere sogenannte Himmelslaternen. Die in Nordrhein-Westfalen verbotenen Leuchtkörper bestehen aus Papier, werden mit einer Kerze oder Brandpaste erhitzt und schweben wegen der Hitzentwicklung durch die Luft.
Aufgrund von Zeugenaussagen geht die Polizei davon aus, dass diese auch als "chinesische Fackel" bekannten Objekte zum Jahreswechsel im Umfeld des Zoos gestartet wurden. Mehrere Menschen hätten sich noch am Neujahrstag als mögliche Verursacher gemeldet, erklärte die Polizei. Die Angaben würden überprüft. (epd/Stand 02.01.2020)