Der Europarat setzt sich für die Menschenrechte ein

 (DR)

Der am 5. Mai 1949 gegründete Europarat ist nicht mit der Europäischen Union (EU) zu verwechseln - obwohl beide aus historischen Gründen dieselbe Flagge und Hymne haben. Der Europarat ist eine eigenständige internationale Organisation mit Sitz im französischen Straßburg. Ihr gehören 47 Staaten an, darunter Deutschland, Großbritannien und Monaco, Russland und die Türkei, Armenien und Aserbaidschan.

Hauptaufgabe ist der Schutz und die Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Dazu unterhält der Europarat zum Beispiele Programme für Pressefreiheit oder gegen Diskriminierung, beobachtet Wahlen, untersucht die Zustände in Gefängnissen, engagiert sich gegen die Todesstrafe - die in allen Mitgliedsländern de facto abgeschafft ist - und erarbeitet Berichte und Empfehlungen.

Während der Europarat anders als die EU keine Gesetze verabschieden kann, sind die unter seinem Dach erarbeiteten internationalen Verträge für die jeweiligen Vertragsstaaten bindend. Das wichtigste derartige Abkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Über ihre Einhaltung wacht der zum Europarat gehörende Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Wichtige Organe des Europarats sind das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung. Im Komitee kommen die Außenminister oder ihre Vertreter zusammen, in der Versammlung Parlamentarier der Mitgliedsländer, darunter 18 Abgeordnete des Bundestages. Generalsekretär des Europarats ist der Norweger Thorbjørn Jagland. (epd/Stand 03.05.2019)