Bioethik-Kommission gegen Moratorium bei Eingriffen in Keimbahn

Eingriffe "noch nicht vertretbar"

Gegen ein generelles Verbot von Eingriffen in die menschliche Keimbahn hat sich die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Dabei lehnt sie auch ein vom Deutschen Ethikrat gefordertes internationales Moratorium ab.

Symbolbild: Eingriff in einen DNA-Strang / © andriano.cz (shutterstock)
Symbolbild: Eingriff in einen DNA-Strang / © andriano.cz ( shutterstock )

Dieses bezieht sich auf die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen. Das geht aus einem am Mittwoch in Mainz von Justizminister Herbert Mertin (FDP) vorgestellten Bericht hervor. Das sei weder "zielführend noch durchsetzbar".

Die Wissenschaftler empfehlen stattdessen, Eingriffe in das menschliche Erbgut auf absehbare Zeit zu beschränken und die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen gesetzlich zu regeln. Der internationale Entwicklungsdruck lasse nicht zu, dass Deutschland abwarte und keine Antworten auf "sich aufdrängende Fragen" finde.

Keimbahneingriffe "noch nicht vertretbar"

Zum aktuellen Stand der Forschung hält die Kommission Keimbahneingriffe für "noch nicht vertretbar". Allerdings seien Fälle denkbar, "in denen schweres menschliches Leiden durch Keimbahntherapie vermieden werden könne, ohne dass unvertretbare Risiken zu befürchten wären". Nach Ansicht der Kommission ist ein "unterschiedsloses Verbot jeder Veränderung der Erbinformation einer menschlichen Keimbahnzelle" nicht zu halten. Chancen in diesem Bereich sollten gefördert werden.

Voraussetzung müsse sein, dass schwere Nebenwirkungen ausgeschlossen werden könnten. Zudem sollten für einen solchen Eingriff hohe Hürden angesetzt werden, etwa in Form eines grundsätzlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Nicht zulässig sollten Eingriffe sein, die darauf zielen, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften beim Menschen zu erzeugen.

Eingriff in die Keimbahn

Mit Hilfe von sogenannten Genscheren können Wissenschaftler das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Menschen gezielt verändern. Ein Eingriff in die Keimbahn zielt darauf, Gendefekte, die etwa eine Krankheit auslösen, nicht an Nachkommen weiterzugeben. Solche Eingriffe haben damit nicht nur Auswirkungen auf den jeweiligen Patienten, sondern auf alle seine Nachkommen.

Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz wurde 1985 einberufen und ist beim Justizministerium angesiedelt. Am aktuellen 64-seitigen Bericht arbeiteten Wissenschaftler aus Ethik, Theologie, Medizin, Natur- und Rechtswissenschaften sowie Vertreter aus Politik, Gewerkschaften und Wirtschaft mit.


Quelle:
KNA
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