Mehrheit im Bundestag unterstützt Religionsfreiheit

Anträge aus Regierung und Opposition

Die große Mehrheit der Fraktionen im Bundestag hat sich zur Religionsfreiheit bekannt. Die Abgeordneten hatten über Anträge der Koalition und der Grünen beraten. Abgestimmt werden sollte zudem über einen Antrag der AfD.

Bundestag in Berlin / © Michael Kappeler (dpa)
Bundestag in Berlin / © Michael Kappeler ( dpa )

Die große Mehrheit der Fraktionen im Bundestag hat sich zur Religionsfreiheit bekannt. In einer Debatte über mehrere Anträge warben Vertreter von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen am Freitag dafür, gemeinsam in Deutschland und weltweit für Glaubensfreiheit einzutreten. Vertreter der AfD legten den Fokus dagegen vor allem auf die Verfolgung von Christen.

Der Bundestag nahm einen Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD an. Darin wird Religions- und Weltanschauungsfreiheit als "zentrales Menschenrecht" benannt. Die Bundesregierung solle sich "mit Nachdruck" auf internationaler Ebene für Religionsfreiheit einsetzen, heißt es weiter. Auch in Deutschland solle dieses Menschenrecht "gegen jegliche Art von Extremismus durch geeignete Mittel" gewahrt werden.

Antrag der AfD bereits gescheitert

Ein Antrag der AfD zum Thema Religionsfreiheit war bereits am Mittwoch im Rechtsausschuss gescheitert. Erwartungsgemäß folgte die große Mehrheit des Parlaments in der Plenardebatte dieser Entscheidung. Die AfD hatte unter anderem einen jährlichen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit gefordert, der insbesondere auf die Lage der christlichen Minderheiten eingehen sollte. Außerdem sollten Staaten sanktioniert werden, in denen Christen diskriminiert und verfolgt werden.

Auch die Grünen scheiterten mit einem eigenen Antrag, in dem sie die Regierung dazu aufforderten, bei der künftigen Berichterstattung zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit neben der weltweiten Lage auch die Situation im Inland systematisch zu berücksichtigen. Zudem hätte die Bundesregierung ein Konzept vorlegen sollen, um Diskriminierungen und Straftaten aus religions- oder glaubensfeindlicher Motivation besser zu verhindern.


Quelle:
KNA