Jesuiten werben für kirchliche Rechtsberatung bei Abschiebungen

Kräfte bündeln

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst schlägt einen bundesweiten kirchlichen Rechtshilfefonds für von Abschiebung betroffene Flüchtlinge vor. Mit gebündelter Hilfe könne Flüchtlingen noch besser geholfen werden.

Abschiebung abgelehnter Asylbewerber / © Boris Roessler (dpa)
Abschiebung abgelehnter Asylbewerber / © Boris Roessler ( dpa )

Der Rechtshilfsfonds des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes finanziert sich über Spenden. Bislang erfolge die Rechtsberatung in Fällen von Abschiebung oftmals über vereinzelte Projekte. "Hier könnte sich die Kirche einschalten und helfen, Kräfte zu bündeln", sagte Dieter Müller vom JRS-Büro Süddeutschland am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Pflichtverteidiger für Flüchtlinge

Die Helfer kritisieren schon lange, dass von Abschiebung bedrohte Personen keinen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, sondern selbst einen Anwalt finden müssen. Zudem würden Verfahrenskosten nur bei Erfolgsaussichten übernommen, so Müller: "Das gleichen wir aus, indem wir den Anwälten ihr Honorar von Anfang an zusichern. So stellen wir zumindest ein Minimum von Chancengleichheit her."

Zudem sollte für jedes Bundesland mit einer Abschiebehafteinrichtung ein Seelsorger für die Betroffenen benannt werden, betonte der Experte. "Wer mit diesem Thema zu tun hat, sollte nicht nur theologisch, sondern auch in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen geschult sein." Dies könne etwa über Fortbildungen geschehen - und verhindern, dass entweder falsche Hoffnungen geschürt würden oder eine Beratung aus Unsicherheit ganz unterbleibe.

Aufgabe von Seelsorgern

Für Müller gehört die Rechtshilfe für abgelehnte Asylbewerber elementar zu den Aufgaben von Seelsorgern. "Wir widmen uns dem, was den Menschen auf der Seele brennt - und das sind eben häufig Fragen zu Papieren und den eigenen Rechten." Der Jesuit verweist auf die 2016 verabschiedeten Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge.

Darin heißt es: "Überall dort, wo Menschen an ihre existenziellen Grenzen stoßen, können sie auf den Beistand kirchlicher Seelsorger zählen." In diesem Sinne sei Rechtsberatung auch Seelsorge, so Müller.


Quelle:
KNA