Limburger Diözesanversammlung

Für den Gottesbezug in der Verfassung

Die Diözesanversammlung des Bistums Limburg unterstützt eine mögliche Aufnahme des Gottesbezuges in die Präambel der hessischen Landesverfassung. Das beschloss das Gremium am Samstag in Wiesbaden. Die Chancen dafür stehen allerdings nach Einschätzung des Landtagsabgeordneten Jürgen Banzer (CDU) nicht allzu gut.

Gottesbezug in Verfassung  / © Marcus Brandt (dpa)
Gottesbezug in Verfassung / © Marcus Brandt ( dpa )

Der Vorsitzende der Enquetekommission "Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen" berichtete den Mitgliedern der Diözesanversammlung, dass ihn bisher nur 60 unterstützende Zuschriften erreicht hätten. Christen müssten aktiver werden, wenn sie in solchen Fragen etwas bewirken wollten, sagte der Politiker.

Als aus ihrer Sicht "dringend notwendig" bezeichnete die Justiziarin am Kommissariat der katholischen Bischöfe in Hessen, Magdalene Kläver, eine mögliche Einfügung des Gottesbezuges. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, sei mit dem evangelischen Büro ein Brief verfasst worden.

Mehrere Bundesländer haben Gottesbezug

Außer im Grundgesetz gibt es einen Gottesbezug außerdem in den Landesverfassungen von mehreren Bundesländern. In der Grundgesetz-Präambel heißt es, das deutsche Volk habe dieses Grundgesetz beschlossen "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen".

Die hessische Verfassung wurde am 1. Dezember 1946 durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt. Um die Verfassung an Veränderungen anzupassen, setzte der Landtag Ende 2015 eine Enquetekommission ein.


Quelle:
KNA