Gericht verhängt Haftstrafen gegen "Tempelbomber"

Hass auf andere Religionen

Eine selbstgebastelte Bombe an einem Sikh-Tempel in Essen hat vor rund einem Jahr mehrere Menschen verletzt. Nun wurden drei Jugendliche wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. 

Vor der Urteilsverkündung im "Tempelbomber"-Prozess / © Roland Weihrauch (KNA)
Vor der Urteilsverkündung im "Tempelbomber"-Prozess / © Roland Weihrauch ( KNA )

Für einen Bombenanschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen sind drei 17-Jährige zu Jugendstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt worden. Ihr Motiv sei Hass auf andere Religionen gewesen, befanden die Richter am Landgericht Essen in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil, wie ein Gerichtssprecher aus dem nicht-öffentlichen Verfahren berichtete.

Die jungen Männer hätten sich bereits geraume Zeit vor der Tat radikalisiert und Kontakt zu salafistischen Kreisen unterhalten. Teils seien sie an Koran-Verteilungen in Fußgängerzonen beteiligt gewesen. Für einen unmittelbaren Kontakt zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) habe die Hauptverhandlung aber keine Anhaltspunkte ergeben.Ein Vorbehalt zur Sicherungsverwahrung wurde nach Angaben des Gerichts nicht ausgesprochen (Az. 25 KLs 39/16).

Zwei der Angeklagten aus Gelsenkirchen und Essen sollen die selbstgebastelte Bombe vor einer Eingangstür des Tempels gezündet haben. In dem Zentrum hielten sich laut Gericht damals zahlreiche Personen auf, darunter Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft. Einer der Angeklagten habe mit dem Fernzünder die Explosion ausgelöst, woraufhin er und der zweite Angeklagte vom Tatort flohen. Ein Priester erlitt einen offenen Knochenbruch, mehrere weitere Gemeindemitglieder zogen sich Schnittwunden zu. Die Eingangstür des Gemeindezentrums wurde zerstört und Fensterrahmen herausgerissen. Der Sachschaden beläuft sich laut Gericht auf rund 135.000 Euro.

Versuchter Mord

Das Gericht wertete das als versuchten Mord. Dafür wurde der Jugendliche aus Gelsenkirchen zu sieben Jahren, der aus Essen zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Der dritte Angeklagte aus dem niederrheinischen Schermbeck erhielt wegen Verabredung zum Mord sechs Jahre. Er soll an Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein. Bei dem Anschlag am 16. April 2016 waren drei Menschen verletzt worden.

Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten kein konkretes Strafmaß gefordert. Sie hätten "angemessene Strafen deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft" verlangt, sagt Benecken. Für seinen Mandanten, den Angeklagten aus Gelsenkirchen, bestreitet der Anwalt eine Tötungsabsicht. "Sie wollten eine Beschädigung herbeiführen", sagt er. So sei die Bombe nicht in ein Gebäude geworfen worden. Gegen eine lange Haftstrafe spreche auch, dass dies der Erfahrung nach für junge Menschen "eher kontraproduktiv" sei.


Quelle:
dpa , KNA