Kirchengemeinde wehrt sich gegen Luxusresort

"Keine Werbung mit Heiligen"

Auf Sylt hat eine evangelische Kirchengemeinde einen Rechtstreit gegen ein Luxushotel gewonnen. Sie wehren sich dagegen, dass das Hotel ihren Gemeindenamen "Severin" trägt. Propst Dr. Kay-Ulrich Bronk steht hinter dieser Forderung.

St. Severin auf Sylt / © Jens Kalaene (dpa)
St. Severin auf Sylt / © Jens Kalaene ( dpa )

domradio.de: Warum wehrt sich Ihre Gemeinde dagegen, dass sich ein Hotel den Namen "Severin's Resort & Spa" gibt?

Dr. Kay-Ulrich Bronk (Probst im Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Nordfriesland): Es geht um Identität. Mit dem Namen Severin sind die Geschichten der Menschen in Keitum verbunden – ihre Freudengeschichten und ihre Trauergeschichten. Sankt Severin steht dafür ein, dass diese Geschichten gut aufbewahrt sind. Daher kann ich verstehen, dass die Menschen in der Kirchengemeinde Sankt Severin ihren Namen beschützen wollen. Ich finde es sehr schade, dass der Hotelbetreiber das ganz frühe Gesprächsangebot der Kirchengemeinde abgelehnt hat. Vielleicht hätte man sich noch verständigen können. 

domradio.de: Wie ist das abgelaufen? Haben Sie versucht mit der Gemeinde zu sprechen?

Bronk: Genau so ist es. Die Kirchengemeinde ist auf den Hotelbetreiber zugegangen und hat gesagt, dass sie irritiert darüber sei, dass der Name Sankt Severin für ein Hotel benutzt wird. Dennoch wollten sie gern mit dem Hotelbetreiber darüber sprechen. Ein Gespräch sei ein guter Anfang, haben sie damals gesagt. Aber dieses Gespräch ist leider nie zu Stande gekommen. 

domradio.de: Das heißt, da war gar kein Interesse vom Hotelbetreiber da? Und könnte man nicht sagen, dass es eigentlich gut ist, wenn so etwas Weltliches wie ein Hotel sagt, wir wollen uns den Stempel eines Heiligen aufdrücken?

Bronk: Früher war es üblich, dass Gasthöfe oder Herbergen sich nach einer Kirche oder ihrem Dom benannt haben. Ich glaube aber, es gibt da einen Unterschied zu unserem Problem heute. Früher war ein Wirt, der eine Schänke oder eine Herberge hatte, und sich den Namen des Doms gegeben hat, selbst Teil dieser Christengemeinde. Und mit einigem Stolz wollte er mit seiner Herberge auf den Dom hinweisen. Natürlich wollte er dabei auch Geld verdienen. In Keitum besteht aber die Gefahr, dass dieser Verweisungszusammenhang umgekehrt wird, dass die Kirche auf  die Unternehmung am Ort hin weißt und, dass Kirche – in diesem Fall Sankt Severin in Keitum, zu einem Werbefaktor wird.

domradio.de: Was heißt das konkret?

Bronk: Das Oberlandesgericht spricht von einer Zuordnungsverwirrung. Ich finde, die Richter haben das sehr gut begründet. Zumal man wissen muss, dass in Keitum nur 700 Menschen leben, die dort ihren Erstwohnsitz haben. Das ist eine kleine Kommunalgemeinde. Wenn dann ein Hotel sich auch noch des Genitivs bedient – also sagt wir nennen uns Severin, dann ist so eine Zuordnungsverwirrung aus meiner Sicht wirklich gegeben. 

domradio.de: Das Ganze ist ja, wie Sie bereits gesagt haben, vor Gericht gelandet. Sie haben dann vor Gericht Recht bekommen. Wie geht es jetzt weiter?

Bronk: Wir haben eine Ankündigung seitens der Anwälte des Hotelbetreibers erhalten, dass der Bundesgerichtshof angerufen wird – also dass es noch eine Ebene höher geht und wir sozusagen in die dritte Instanz gehen. 

Das Interview führte Silvia Ochlast.


Quelle:
DR

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