Bundeskabinett billigt Rentenpaket

Mehr Rente für Mütter, Ausstieg mit 63

Ungeachtet aller Kritik treibt die Koalition mit dem Rentenpaket ihr erstes großes Gesetzesvorhaben voran. Kanzlerin Merkel lobt die Mütterrente und überlässt Arbeitsministerin Nahles die Verteidigung der Rente mit 63.

Autor/in:
Bettina Markmeyer
Arbeitsministerin Nahles (dpa)
Arbeitsministerin Nahles / ( dpa )

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin mit dem Rentenpaket das erste große Gesetzesvorhaben der Koalition gebilligt. Der Entwurf geht nun ins Parlament. Im Juli soll die von der SPD geforderte Rente mit 63 kommen. Die Union löst mit der Erhöhung der Mütterrenten eines ihrer Wahlversprechen ein. Auch Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen aufhören mussten zu arbeiten, erhalten mehr Geld.

Die Arbeitgeber kritisierten das Rentenpaket. Sozialverbände stellten weitere Forderungen. Oppositionsführer Gregor Gysi (Linke) kritisierte die Finanzierung aus der Rentenkasse als "indiskutabel". Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anton Hofreiter, nannte die Reform "ungerecht und ungerecht finanziert".

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte nach der Kabinettssitzung: "Wir sorgen dafür, dass es gerechter zugeht." Die Menschen bekämen die Verbesserungen nicht geschenkt, sondern hätten sie verdient. Sie verteidigte die Rente mit 63 und versicherte, die Probleme bei der Umsetzung seien lösbar.

Nahles: Keine Brücke zur Frühverrentung

Im Gesetzgebungsverfahren werde es darum gehen, Frühverrentungen zu verhindern: "Wir wollen keine Brücke in die Frühverrentung bauen", betonte die Ministerin. Bisher gebe es dafür aber noch keine verfassungskonformen Lösungsvorschläge, sagte Nahles und spielte den Ball weiter an die Wirtschaft. Dass die Rente mit 63 nicht zu einem Frühverrentungsprogramm führe, dafür trügen auch die Unternehmen Verantwortung.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ging in ihrer Regierungserklärung im Bundestag besonders auf die Erhöhung der Mütterrenten ein. Frauen hätten früher nicht annähernd so gute Bedingungen vorgefunden, Familie und Beruf zu verbinden, sagte sie.

Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern sollten deshalb für die Anerkennung ihrer Erziehungsleistung wenigstens ein Jahr mehr auf die Rente angerechnet bekommen.

Gesetzentwurf sieht Mütterrente vor

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von Juli an Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern pro Kind rund 26 Euro (Ost) und 28 Euro (West) mehr Rente pro Monat bekommen. Das Vorhaben kostet laut Nahles 6,7 Milliarden Euro im Jahr und soll teilweise aus der Rentenversicherung und von 2019 an zusätzlich mit einem wachsenden Steuerzuschuss finanziert werden.

Weiter ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen können und dabei auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Bisher gibt es eine solche Regelung für 65-Jährige ohne Einbeziehung von Arbeitslosigkeit.

Angerechnet werden sollen künftig Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Langzeitarbeitslosigkeit wird ausgeschlossen. Die Altersgrenze wird in den kommenden Jahren von 63 wieder auf 65 Jahre erhöht.

Das Gesetz sieht weiter eine Erhöhung der Renten für gesundheitlich angegriffene Rentner vor. Diese Menschen seien von Altersarmut bedroht, sagte Nahles. Die Erwerbsminderungsrenten, die laut Rentenversicherung 2012 im Durchschnitt bei 607 Euro im Monat lagen, werden um rund 45 Euro angehoben. Für Neurentner sollen sie außerdem künftig so berechnet werden, dass sich ein schlechterer Verdienst in den letzten vier Jahren vor Rentenbeginn nicht mehr negativ auswirkt.

Erhöht wird außerdem das Budget für Reha-Maßnahmen. Alle Leistungen zusammen führen bis 2020 zu Mehrausgaben von 60 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020. Bis zum Jahr 2030 kostet die Reform 160 Milliarden Euro.

Kritik: Zu Lasten der jüngeren Generation

Die Arbeitgeber kritisierten, die Entlastungswirkungen der Rente mit 67 für die Rentenkassen würden mit dem Rentenpaket zunichtegemacht. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte, zudem zahle die jüngere Generation kräftig drauf. Die Rente mit 63 unterlaufe die Anstrengungen, die Beschäftigung Älterer zu erhöhen. Kramer forderte Korrekturen. Die Erhöhung der Mütterrenten müsse vollständig aus Steuern finanziert werden.

Der Sozialverband VdK, der die Interessen der Rentner vertritt, erklärte, mit der Erhöhung der Mütterrenten sei eine seiner Kernforderungen erfüllt. Doch müsse der Aufschlag verdoppelt werden, da jüngere Frauen mit nach 1992 geborenen Kindern drei Jahre der Kindererziehungszeit auf die Rente angerechnet bekommen, ältere Frauen aber auch nach der Reform nur zwei.


Quelle:
epd