Heimerziehung wird immer mehr wissenschaftlich aufgearbeitet

Jugendliche als Störfaktor

Ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Bundesrepublik: Rund 800.000 Kinder und Jugendliche waren bis in die 70er Jahre in staatlichen und kirchlichen Heimen untergebracht - unter teils drastischen Bedingungen. Wissenschaftler liefern hier Zug um Zug neue Erkenntnisse. So wie die des Landschaftsverbands Rheinland nun mit einer wegweisenden Studie.

Autor/in:
Christoph Arens
 (DR)

Erstmals haben Historiker und Sozialwissenschaftler flächendeckend das Vorgehen eines bundesdeutschen Landesjugendamtes in den Blick genommen. Und da das Landesjugendamt des LVR die wohl größte Fürsorgeerziehungsbehörde der Bundesrepublik war, beanspruchen die Autoren eine hohe Aussagekraft für die Heimerziehung der Bundesrepublik insgesamt. Für Dezember wird zudem die Veröffentlichung einer ähnlichen Studie für den Bereich Westfalen erwartet. Niedersachsen hat gerade mit einer wissenschaftlichen Untersuchung der staatlichen Heimerziehung begonnen. Die beiden großen Kirchen hatten bereits 2008 eine Studie über ihre Heime in Auftrag gegeben. Zwischenergebnisse wurden im vergangenen Herbst vorgestellt.

Auch die Studie für die staatliche Heimerziehung im Rheinland ist für die Träger alles andere als schmeichelhaft: Das Landesjugendamt und die sechs eigenen Landesjugendheime des LVR hätten die rund 73.000 Jungen und Mädchen, die in diesem Zeitraum in staatlichen und kirchlichen Heimen unter ihrer Obhut standen, vor allem als "Störfaktor" wahrgenommen. Obwohl die rechtlichen Regelungen ausdrücklich auf die Erziehung der Jugendlichen abgezielt hätten, "behielt die Heimerziehung in der Praxis einen stark diskriminierenden und strafenden Charakter", sagte der Mitautor und Bochumer Historiker Uwe Kaminsky. Prügel mit Teppichklopfer, Rohrstock und Peitsche, Schläge bis zur Bewusstlosigkeit und Einsatz von Psychopharmaka: "Es gab sie, die schwarze Pädagogik im Rheinland, je weiter zurück in der Geschichte, umso mehr."

Erklärungsversuche
Erklären lässt sich das zunächst vor allem mit den katastrophalen Bedingungen der Nachkriegszeit. Rechtlich habe die frühe Bundesrepublik nahtlos an die Vorgaben der Kaiserzeit und der Weimarer Republik angeknüpft. Personell gab es eine Kontinuität auch zur Nazizeit. Hunger, soziale Not und auseinandergerissene Familien machten die Heime ebenso zu Abschiebeinstitutionen wie die Politik der britischen Besatzungsmacht, die Jugendliche zur Strafe in Erziehungsheime steckte.

Das Personal - vielfach Ordensleute, ehemalige Soldaten oder Angehörige fachfremder Berufe - war nicht ausgebildet, schlecht bezahlt und angesichts der Überbelegung der Heime weithin überfordert. So sei es "vielfach zu Überschreitungen des Züchtigungsverbots" und zur "Durchsetzung rigider Verhaltensnormierungen durch Arrest und Strafen" gekommen, sagte Kaminsky.

Doch auch nach Ende der unmittelbaren Nachkriegszeit zeigte sich die Heimerziehung als wenig modernisierungsbereit: Der Wertewandel der 60er Jahre, der verstärkt die Selbstentfaltung der Jugendlichen in den Blick nahm, wurde von den Heimen nur sehr verspätet wahrgenommen.

Nach Darstellung der Wissenschaftler erwiesen sich die Heime des LVR weiterhin vielfach als Zwangssysteme. Die eigentlich geforderte Zusammenarbeit mit Pädagogen, Psychologen und Psychiatern habe mehrheitlich nicht stattgefunden. Die von den Heimen erstellten Berichte über die Jugendlichen seien überwiegend "defizitorientiert" gewesen und hätten als Norm "ein bürgerliches Leben" vorgegeben, das "hinsichtlich abweichenden Verhaltens kaum Toleranz" vorsah. Freizeitgestaltung, Schule und Arbeit hätten vor allem unter dem Aspekt gestanden, eine Flucht aus den Heimen zu verhindern.