Urteil: Keine Befreiung vom Schulschwimmen für muslimisches Mädchen

Mit Burkini zumutbar

Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die türkische Gemeinde begrüßt das Urteil.

Ganzkörperanzug für Musliminnen (dpa)
Ganzkörperanzug für Musliminnen / ( dpa )

Um ihre religiösen Gefühle zu wahren, sei ein Ganzkörperbadeanzug als Kompromisslösung angemessen, urteilten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts. So sei einer praktischen Lösung zwischen staatlichem Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der einen Seite und grundgesetzlich verankerter Religionsfreiheit auf der anderen Seite Rechnung getragen, urteilten die Richter. (AZ: BVerwG 6 C 25.12)

Auslöser des Rechtsstreits war, dass sich eine muslimische Schülerin 2011 in Frankfurt am Main aus religiösen Gründen geweigert hatte, zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht teilzunehmen. Auch das Tragen eines Burkini kam für sie nicht infrage. Begründet wurde die Weigerung mit der im Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit.

Der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, begrüßt das Urteil. Das Gericht habe einen "hinnehmbaren Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag gefunden", sagte Kolat der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Es sei wichtig, dass muslimische Kinder am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Dazu gehöre auch der Schwimm- und Sportunterricht.

Kolat mahnte zugleich, aus dem Fall "kein neues kulturpolitisches Problem" zu machen, sondern sehr sachlich damit umzugehen. In ähnlichen Fällen in Berlin oder Nordrhein-Westfalen sei es Schulen gelungen, im Gespräch pragmatische Lösungen zu finden.


Quelle:
dpa , epd