Papst Franziskus hält als Voraussetzung für eine Selig- oder Heiligsprechung an einem Wunderbeweis fest. Ohne ein "klares Eingreifen des Herrn" könne man ein Heiligsprechungsverfahren nicht zu einem positiven Abschluss bringen.
Der Umbau der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale bleibt umstritten. Der Verein "Freunde der St. Hedwigskathedrale" fordert "den sofortigen Stopp aller destruktiven Baumaßnahmen" in der katholischen Bischofskirche. Das Erzbistum widersetzt sich dem Protest.
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland dringt auf eine muslimische Militärseelsorge in der Bundeswehr. Der Vorsitzende Burhan Kesici nannte die Verankerung muslimischer Seelsorge eine Frage der Wertschätzung und Gleichbehandlung.
Das hat es bislang auf dem europäischen Kontinent noch nicht gegeben: Ägidius Zsifkovics, Bischof von Eisenstadt in Österreich, und der singende Pfarrer Franz Brei haben eine Goldene CD für ihr Weihnachtsalbum "Stille Nacht" erhalten.
Die Weltkulturorganisation Unesco hat 14 Kulturformen in die weltweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen und fünf Traditionen als bedroht eingestuft. Nominierungen aus Deutschland liegen diesmal nicht vor.
In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 2020 ruft Papst Franziskus zu internationalem Dialog und einem Ende der Abschreckungspolitik auf. Zudem mahnt er soziale, wirtschaftliche und ökologische Reformen an.
Die katholische Kirche in der Slowakei hat in der Zeit des Zweiten Weltkriegs mehr Widerstand gegen die NS-Ideologie und die Judenverfolgung geleistet als bekannt. Das besagt eine Studie des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft.
Erzbischof Heiner Koch hat die Rolle der Familie für die religiöse Prägung unterstrichen. Erst durch gemeinsame Rituale in der Familie, wie das Gebet oder Vorlesen aus der Bibel, würden Kinder zu Christen heranwachsen.
Papst Franziskus mahnt in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag die internationale Politik zu Dialog. Frieden und Stabilität könnten nicht durch Angst vor Zerstörung oder durch die Drohung totaler Vernichtung entstehen.
Nach einer Fehlgeburt haben Eltern keinen Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten durch die Sozialhilfe, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Rechtlich sind sie zu einer Bestattung nicht verpflichtet.
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