Alternativer Gesetzentwurf ohne große Aussichten auf Erfolg

Beschneidung erst ab 14 Jahren

Nach einem weiteren fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf sollen Beschneidungen Minderjähriger aus nicht medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein. Bei der Vorlage sollen die "Kinderrechte im Mittelpunkt" stehen, erklärten die Initiatoren am Montag in Berlin.

Beschneidungsgesetz kommt (KNA)
Beschneidungsgesetz kommt / ( KNA )

Federführend sind die Kinderbeauftragte der SPD, Marlene Rupprecht, und die kinderpolitischen Sprecherinnen der Linksfraktion, Diana Golze, und der Grünenfraktion, Katja Dörner. Die Rechte der Kinder dürften weder aus religiösen noch sonstigen Erwägungen zur Disposition gestellt werden.



Laut Entwurf muss das Kind "einsichts- und urteilsfähig" sein und dem Eingriff zustimmen. Zudem muss die Beschneidung mit Schmerzmitteln und "nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen". Wie der Regierungsentwurf soll die Regelung im Rahmen der elterlichen Sorge erfolgen.



"Die Beschneidung ist ein schmerzvoller und mit Risiken behafteter chirurgischer Eingriff", heißt es zur Begründung. "Die irreversible Entfernung des hochsensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils hat dauerhafte physische, psychische und sexuelle Auswirkungen".



Erste Lesung noch im November

Der Bundestag will sich am 22. November in Erster Lesung mit der Regelung der Beschneidung befassen. Am 26. November soll eine Expertenanhörung stattfinden. Der Gesetzgeber will damit Betroffenen Rechtssicherheit geben, nachdem das Landgericht Köln im Mai die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte.



Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die Eltern bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können. Die Beschneidung soll fachgerecht und ohne "unnötige Schmerzen" geschehen. Zudem soll eine "im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung" sichergestellt sein. Rupprecht hatte den Gesetzentwurf scharf kritisiert und beklagt, Kinder würden "zu Objekten der elterlichen Sorge gemacht".