Keine Mehrheit für Sterbehilfe-Initiative im Bundesrat

"Gut gemeint, aber nicht gut gemacht"

Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat mit seiner Sterbehilfe-Initiative gescheitert. Danach sollte nicht die Suizidbeihilfe selbst, sondern ausschließlich die Werbung für Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden. Patientenschützer hatten den Entwurf zuvor abgelehnt. Der Entwurf sei gut gemeint, aber nicht gut gemacht, hieß es.

Kirche: Für Achtung der Würde des Sterbenden / © ArVis
Kirche: Für Achtung der Würde des Sterbenden / © ArVis

Das sagte Eugen Brysch, Stiftungsvorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagsausgabe).



Rechtsausschuss hatte ablehnende Stellungnahme empfohlen

Die Länder sind beim Thema Sterbehilfe gespalten. Am Freitag wurde im Bundesrat erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Geschäfte mit Suizidbeihilfe unter Strafe stellen will, debattiert. Der Rechtsausschuss der Länderkammer hatte eine ablehnende Stellungnahme empfohlen, die aber keine Mehrheit fand. Zu dem Beschluss, keine Einwände zu erheben, konnten sich die Ländervertreter aber auch nicht durchringen.



Kritik am Gesetzentwurf kam vom rheinland-pfälzischen Verbraucherminister Jochen Hartloff (SPD). Er sagte, der Gesetzentwurf werde der Problematik nicht gerecht. Wenn nur gewerbsmäßige Suizidbeihilfe verboten werde, bestehe die Gefahr, dass Sterbehilfeorganisationen versuchten nachzuweisen, aus altruistischen Gründen zu handeln und Geld nur für die Deckung der Kosten zu nehmen. Außerdem äußerte er Kritik an der Formulierung im Entwurf, dass bei einem besonderen Näheverhältnis auch Ärzte und Pflegekräfte Suizidbeihilfe leisten könnten.



Rheinland-Pfalz hatte 2010 selbst einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Vorbild war der Strafrechtsparagraf zum Verbot der Werbung für Abtreibungsmaßnahmen. Bei abschließender Beratung am Freitag lehnte die Länderkammer diesen Entwurf ab.



"Nahe stehende Personen"

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass, wer mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient, mit zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft wird. Es wird daneben aber auch betont, dass Suizidbeihilfe von Angehörigen, Freunden oder anderen "nahe stehenden Personen" nicht geahndet wird. Dieser Absatz sorgte für Kritik von Kirchenvertretern, Patientenschützern, Ärzten und Unionspolitikern, weil nach Auffassung des Ministeriums auch Mediziner oder Pflegekräfte darunter fallen können.



Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), rechtfertigte den Entwurf aus seinem Haus erneut.

Suizidbeihilfe sei nicht strafbar, weil auch der vermeintliche Haupttatbestand - der Suizid - nicht strafbar sei, erklärte Stadler.

Für nahe stehende Personen sei der Wunsch eines Sterbenden, dem Leben selbst ein Ende zu setzen, eine "emotional schwierige Konfliktsituation". "Aus diesen intimen Beziehungen sollte sich der Staat auch künftig zurückhalten", erklärte Stadler.



Kritik an dem Passus zum Näheverhältnis äußerte dagegen auch der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU). Zudem sprach er sich dafür aus, alle Formen der organisierten Sterbehilfe, nicht nur die gewerbsmäßige unter Strafe zu stellen. Trotzdem unterstützte er den Gesetzentwurf der Bundesregierung als "Kompromiss".



Vor der Sitzung des Bundesrates hatten Patientenschützer erneut ihre Ablehnung des Getzentwurfs von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betont. Er legitimiere die Selbsttötung als ultimative Lösung für Leidende, sagte Eugen Brysch, Stiftungsvorstand der Deutschen Hospiz Stiftung der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagsausgabe). "Bisher waren sich in Deutschland alle einig, dass Selbsttötung nicht Sterbebegleitung ist", sagte Brysch.

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