Down-Syndrom-Bluttest kommt "baldmöglichst" auf den Markt

Gegen alle Widerstände

Der neue Schwangeren-Bluttest zur vorgeburtlichen Bestimmung des Down-Syndroms soll umgehend in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und in der Schweiz auf den Markt kommen. Der Test erfülle "vollständig die gesetzlichen Vorgaben" und könne daher "baldmöglichst" Schwangeren ab der zwölften Schwangerschaftswoche angeboten werden, so der Hersteller.

 (DR)

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte mitgeteilt, dass alle für das sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren notwendigen Unterlagen vorliegen. Damit stehe einer Anwendung des Tests in der Praxis nichts mehr im Wege, sagte ein Behördensprecher. Das Regierungspräsidium habe zuletzt geprüft, ob alle vor einer Praxisanwendung des Down-Syndrom-Tests gesetzlich vorgeschriebenen Studien und Verfahren abgeschlossen sind. Dies sei der Fall. Da der neue Test nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt eingestuft werde, sehe das Gesetz kein weiteres Zulassungsverfahren vor.



Das neue Diagnoseverfahren auf die Chromosomenstörung Trisomie 21 ist umstritten. Vertreter von Behindertenverbänden und Kirchen kritisieren, der Test diene allein dazu, behinderte Kinder abzutreiben. Ein Rechtsgutachten sieht in dem Test eine Verletzung des Gendiagnostikgesetzes. Die Münchner Bioethikerin Brigitte Huber hält den Test für ethisch höchst bedenklich.  "Der Bluttest dient der genetischen Selektion", sagte die Bioethik-Beauftragte des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe dem Evangelischen Pressedienst (epd).    Zugelassen sei die pränatale Diagnostik grundsätzlich nur für medizinische Zwecke, führte Huber aus. Da der Chromosomen-Fehler Trisomie 21, der das Down-Syndrom hervorruft, jedoch nicht behandelbar ist, diene der Test zur Entscheidungsgrundlage für genetische Selektion: "Ich denke, dass Menschen mit dieser Entscheidung überfordert sind." Sie sei sich sicher, dass dadurch die Hemmschwelle sinke, pränatal auf Trisomie 21 zu testen, sagte Huber. Das Verfahren sei zwar teuer, aber nach Hubers Einschätzung wird es bald zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören.



Menschliches Leben ab dem Zeitpunkt der Befruchtung

"Ich denke, dass alle Verfahren, die sich nicht auf die Diagnostik von therapierbaren Auffälligkeiten beschränken, das Recht auf menschliches Leben angreifen", sagte Huber. Es gebe keinen gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann Leben beginne. "Aber für mich entwickelt sich menschliches Leben ab dem Zeitpunkt der Befruchtung", sagte die Theologin.



Die Herstellerfirma argumentiert dagegen, durch den Bluttest könnten für das ungeborene Kind gefährliche Eingriffe wie Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden. Bundesweit komme es jedes Jahr zu mehreren hundert Fehlgeburten nach einem solchen Eingriff.



"Uns ist bewusst, dass die Einführung des Bluttests menschlich äußerst schwierige Fragestellungen berührt", sagte Michael Lutz, Vorstand von LifeCodexx. Nicht zuletzt durch ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Mainzer Juristen Friedhelm Hufen seien nun aber aus seiner Sicht alle Bedenken ausgeräumt. "Wir haben jetzt alle rechtlichen Fragen um das Gendiagnostikgesetz und Medizinproduktegesetz erschöpfend beantwortet", so Lutz. Auch lege das Gutachten dar, dass der Bluttest verfassungskonform sei.



Das Gutachten widerspricht damit der vor einigen Wochen vorgelegten Studie des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz, derzufolge der Test gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz sowie das Gendiagnostikgesetz verstößt.



Das Rechtsgutachten im Auftrag von LifeCodexx formuliert, dass ein gesetzliches Verbot aus Sicht der Schwangeren "unzumutbar" wäre. Der Test sei im Rahmen des Gendiagostikgesetzes zulässig. Zudem sei er als Untersuchung keine "Ursache für die Gefährdung oder Benachteiligung des ungeborenen Lebens".