Jesuiten-Flüchtlingsdienst gegen Abschiebungshaft

Alternativen vorhanden

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hat seine Kritik an der Inhaftierung ausreisepflichtiger Ausländer bekräftigt. "Es gibt Alternativen zur Abschiebungshaft", erklärte der JRS-Direktor für Deutschland, Pater Martin Stark, am Montag in Berlin. Er berief sich dabei auf eine entsprechende JRS-Studie in mehreren EU-Ländern.

 (DR)

Danach seien die betroffenen Ausländer bereit, "mit den Behörden zu kooperieren, wenn sie den Eindruck haben, mit ihren Anliegen ernst genommen zu werden", betonte Stark. Dazu gehöre eine umfassende und möglichst unabhängige Beratung über ihre Chance auf Asyl oder eine Aufenthaltserlaubnis. Erforderlich sei zudem ein qualifizierter Rechtsbeistand und die Absicherung existenzieller Bedürfnisse. Wenn die Betroffenen sähen, "dass ihr Antrag ernsthaft und ergebnisoffen geprüft wird, dann sind sie am Ende auch bereit, selbst ein negatives Ergebnis und die Ausreisepflicht zu akzeptieren".



In der Praxis unterstellten die Behörden jedoch pauschal, "dass Ausländer untertauchen wollen, und dann werden sie verhaftet", so Stark. Er kritisierte zudem, dass viele Flüchtlinge inhaftiert würden, um wegen europäischer Zuständigkeitsregeln in einen anderen EU-Staat abgeschoben zu werden. Auch Jugendliche, Familien, psychisch Kranke und andere schutzbedürftige Personen gehörten nicht ins Gefängnis.



Kritik an elekronischer Fußfessel

Der Jesuit wandte sich auch gegen elektronische Fußfesseln zur Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer, wie es sie in Großbritannien gibt. Sie führten zu einer Gleichstellung mit Kriminellen. Zudem verursachten sie Schmerzen und manchmal Verletzungen.



Für die Studie wurden im vergangen Sommer und Herbst Alternativen zur Abschiebungshaft in drei europäischen Ländern untersucht. So ein Projekt zur Unterbringung von Familien ohne Aufenthaltsstatus in Belgien, eine Einrichtung der Jugendhilfe speziell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland sowie der Einsatz von Meldepflichten und elektronischen Fußfesseln in Großbritannien.



Anlass ist die "Rückführungsrichtlinie" der EU. Sie erlaubt Abschiebungshaft nur im Ausnahmefall und dann, wenn kein weniger einschneidendes Mittel gegeben ist, um eine Ausreise sicherzustellen.